Freie Wirtschaftszonen
In Israel gibt es keine freien Wirtschaftszonen. Für solche Zonen typische Steuererleichterungen und andere Vergünstigungen werden landesweit im Rahmen allgemeiner Gesetze gewährt.
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In Israel gibt es keine freien Wirtschaftszonen. Für solche Zonen typische Steuererleichterungen und andere Vergünstigungen werden landesweit im Rahmen allgemeiner Gesetze gewährt.
Einfuhrverbote sind selten. Sie dienen vor allem der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit. Allerdings ist das Einfuhrverbot für nicht koscheres Fleisch religiöser Natur.
Die israelischen Regeln für die Kennzeichnung von Importwaren entsprechen den internationalen Gepflogenheiten. Allerdings ist die Auszeichnung auf Hebräisch Pflicht.
Zölle spielen keine bedeutende Rolle. Insgesamt machen sie weniger als 1 Prozent der Wareneinfuhr aus. Punktuell gibt es aber auch Ausnahmen, hauptsächlich im Agrarbereich.
Israel unterhält Freihandelsabkommen mit 34 Ländern, darunter den EU-Staaten und den USA. Das fördert seine Handelsbeziehungen. Das Land gehört auch der Welthandelsorganisation an.
Für zahlreiche Waren gelten strenge Zulassungsbedingungen, so bei Pharmaerzeugnissen, Medizintechnik und Telekommunikation. Für die Durchsetzung sind mehrere Ministerien zuständig.
SPS-Kontrollen für Nahrungsmittel liegen in der Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums. Das Landwirtschaftsressort ist beim Import von Tieren und Pflanzen verantwortlich.
Das Zollverfahren kann durch einen Zollagenten oder den Importeur selbst durchgeführt werden. Vollständige Dokumentation und Abgabenzahlung sind Voraussetzung für die Zollfreigabe.
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht.
Die Mehrwertsteuer ist die größte Belastung für inländische Käufer. Hohe Kaufsteuern gelten für Pkw, Alkohol und Tabak. Fossile Energieträger werden ebenfalls stark belastet.