Österreich: Sicherungsmittel
Auch in Österreich ist der Eigentumsvorbehalt ein gängiges Sicherungsmittel. Er ist zwar gesetzlich nicht geregelt, von Lehre und Rechtsprechung jedoch anerkannt.
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Auch in Österreich ist der Eigentumsvorbehalt ein gängiges Sicherungsmittel. Er ist zwar gesetzlich nicht geregelt, von Lehre und Rechtsprechung jedoch anerkannt.
Österreich ist Mitglied vieler europäischer und auch internationaler Norminstitute. In Österreich werden Normen als ÖNORMEN bezeichnet.
Die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt ist in einem eigenständigen Gesetz geregelt. Betreffend die Höhe des zu ersetzenden Schadens sind die allgemeinen Regeln heranzuziehen.
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