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Umweltbewusst Co2 | © ™GettyImages/Westend61/Infinite Lux

EU: Der CO2-Grenzsausgleichsmechnismus CBAM - Was Unternehmen wissen müssen (November 2023)

Seit dem 1. Oktober 2023 gilt die CBAM-Übergangsphase. Wir informierten, welche Berichtspflichten auf Sie zukommen und wie Sie sich vorbereiten können. 

EU: Der CO2-Grenzsausgleichsmechnismus CBAM - Was Unternehmen wissen müssen (November 2023)

Der CBAM ist ein Klimaschutzinstrument, das Importe mit einem CO2-Preis belegt. CBAM soll zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen und gleichzeitig verhindern, dass Unternehmen in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards abwandern. Der CBAM gilt für die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Die Einführung erfolgt schrittweise: Am 1. Oktober 2023 hat die Übergangsphase begonnen. Damit müssen Unternehmen erste Berichtspflichten erfüllen. Ab 2026 tritt der CBAM endgültig in Kraft. 

In diesem Webinar erhielten Sie einen Überblick über das CO2-Grenzsausgleichssystem: 

  • seine Ziele und Funktionsweise
  • den Zeitplan und wichtige Fristen
  • Berichtspflichten während der Übergangsphase 
  • Wissenswertes zur Umsetzungsphase ab 2026
  • Handlungsempfehlungen für die Übergangs- und Umsetzungsphase

Während der Übergangsphase müssen Einführer melden, welche Emissionen mit der Einfuhr ihrer Waren verbunden sind. Der erste Bericht ist zum 31. Januar 2024 einzureichen. Mit Beginn der Umsetzungsphase ab 2026 verschärfen sich die Anforderungen: Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder die betroffenen Waren einführen. Zudem muss für die Einfuhr ein CO2-Preis in Form von CBAM-Zertifikaten gezahlt werden. Um die Anforderungen zu erfüllen, sollten sich Unternehmen mit der Verordnung und den Durchführungsbestimmungen vertraut machen. 

Referentin
Stefanie Eich, Deputy Director Zoll, GTAI Bonn
Moderator
Dr. Achim Kampf, Director Zoll, GTAI Bonn

 

Hier finden Sie den Link zur Aufzeichnung sowie die Präsentation.

 

Während des Webinars sind viele Fragen eingegangen. Nicht alle konnten wir beantworten. Wir greifen die Fragen auf und werden demnächst ein FAQ zusammenstellen, das wir auf der GTAI-Zoll Seite und in unserem Zollnewsletter veröffentlichen werden.

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