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Zollbericht Ägypten Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Marktzugang für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel

Für den Vertrieb von lebenden Tieren, Pflanzen und Nahrungsmitteln sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Dazu gehört auch die Halal-Zertifizierung.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Lebende Tiere und Pflanzen

Lebende Tiere, Fleisch und Fleischprodukte können nur mit Genehmigung der General Organization for Veterinary Services (GOVS), einem Bereich des ägyptischen Landwirtschaftsministeriums, eingeführt werden. Dem Antrag ist ein amtliches veterinärärztliches Gesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland beizufügen. Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs werden bei ihrer Ankunft einer veterinären Inspektion unterzogen und auf Seuchen und ansteckende Krankheiten getestet. Tiere und Waren aus potentiellen Risikoländern können einem temporären Einfuhrverbot unterliegen.

Für Pflanzen und Waren pflanzlichen Ursprungs ist eine Einfuhrgenehmigung der Central Administration of Plant Quarantine (CAPQ) im Landwirtschaftsministerium einzuholen. Dem Antrag ist ein amtliches phytosanitäres Gesundheitszeugnis (siehe Muster) aus dem Ursprungsland beizufügen. Saatgut bedarf einer Einfuhrgenehmigung und einer Registrierung bei der Central Administration for Seed Certification and Testing (CASC) im Landwirtschaftsministerium. Die CASC inspiziert die Eingangssendungen von Saat- und Pflanzgut auf die Einhaltung der entsprechenden ägyptischen Standards. Die Einfuhr von Pflanzkartoffeln erfordert eine technische Zulassung des Agricultural Crops Seeds Committee. Ein Antrag ist in der Regel jährlich Ende Oktober für das folgende Anbaujahr einzureichen. Tabak und Tabakwaren werden nach Antrag des Importeurs vom Gesundheitsministerium auf die Einhaltung der ägyptischen Gesundheitsstandards untersucht. Weitere Vorschriften zur Einfuhr von Pflanzen in Ägypten sind beim Julius Kühn-Institut zu finden.

Nahrungsmittel

Das ägyptische Parlament hat im Januar 2017 mit Gesetz Nr. 1/2017 eine nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit eingerichtet. Die National Food Safety Authority (NFSA) trägt die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit von importierten und lokal hergestellten Lebensmitteln. Als zentrale Regulierungsbehörde ist sie für Aufgaben zuständig, die bislang von zahlreichen Regierungsstellen, unter anderem auch der General Organization for Export and Import Control (GOEIC), durchgeführt wurden. Dazu gehört die Qualitätskontrolle von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Lebensmittelzusatz- und Konservierungsstoffen sowie Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Geprüft wird, ob die Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr geeignet sind und den ägyptischen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen. Die Einhaltung der Vorschriften für Etikettierung und Haltbarkeit wird ebenfalls kontrolliert.

Seit dem 1. Februar 2020 müssen sich laut Rundschreiben der ägyptischen Zollverwaltung Nr. 1 vom 13. Januar 2020 alle Unternehmen, die im Herstellungsprozess von Lebensmitteln aktiv sind, bei NFSA registrieren.

Je nach Art des Lebensmittels können zusätzliche Begleitpapiere für die Zollabfertigung gefordert werden, beispielsweise:

  • veterinäres Gesundheitszertifikat
  • Analysezertifikat
  • Radioaktivitätsbescheinigung oder eine
  • Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln.

 Ägypten hat 2022 mehrere Notifizierungen zum Thema Nahrungsmittel bei der WTO eingereicht.

Halal-Zertifizierung

Für den Import von Fleisch und Fleischprodukten ist ein Halal-Zertifikat erforderlich. Das Zertifikat soll die Einhaltung der islamischen Reinheits- und Speisegebote während des gesamten Produktionsprozesses bestätigen. Dem Verbraucher wird dies mit einem Halal-Siegel auf der Verpackung des Produkts bescheinigt. Die Frist für die Einfuhr von Milch und Milchprodukten ohne Halal-Zertifikat wurde bis Ende März 2023 verlängert. Hierbei gilt das Datum der Ankunft im ägyptischen Hafen. 

Seit dem 1. August 2021 ist lediglich der Zertifizierer „IS EG Halal“ befugt, Halal- Zertifikate für den Export nach Ägypten auszustellen. Das Unternehmen hat derzeit Büros in Ägypten, den USA, Uruguay, Brasilien, Neuseeland und Indien. Ob weitere Büros in Europa folgen, ist noch unklar. Für folgende Produkte ist die Halal-Zertifizierung obligatorisch:

Halal-Zertifizierung: Diese Produkte sind betroffen

Warenbeschreibung

HS-Codes

Fleisch und Produkte daraus

HS Kapitel 0201, 0202, 0204, 0206 und 0207 außer Schweine, Pferde, Esel, Maultiere oder Maulesel), 0208 (außer 0208.30, 0208.40,0208.50), 0209.90, 0210 (außer 0210.11, 0210.12, 0210.19, 0210.91, 0210.92, 0210.93), 1601, 1602 (außer 1602.41, 1602.42, 1602.49, Zubereitungen aus Blut aller Tierarten der HS Unterposition 1602.90)

Milch und Produkte daraus

HS Kapitel 0401, 0402, 0403, 0404, 0405, 0406

Quelle: WTO


Unternehmen, die Halal-Produkte nach Ägypten exportieren möchten, müssen sich bei IS EG Halal registrieren lassen und ein Audit durchlaufen. Die Etikettierung der Produkte muss ein Logo von ISEG Halal und den Hinweis "under supervision of IS EG Halal" in Englisch und Arabisch enthalten. Das Etikett wird aufgedruckt oder in Form eines nicht lösbaren Stickers an der äußeren und an der für den Einzelhandel bestimmten Verpackung angebracht.

Die Gründung von IS EG Halal geht auf das Dekret des Ministerpräsidenten Nr. 35/2020 zurück. Laut Dekret wurden drei Ministerien ermächtigt, IS EG Halal zu gründen: das ägyptische Ministerium für religiöse Stiftung (Awqaf), das Ministerium für Landwirtschaft und Landgewinnung und die Organisation für Export- und Importkontrolle (GOEIC), die dem Handelsministerium untersteht. 

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