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Wirtschaftsumfeld | Afrika | Freihandel

EU verhandelt über mehr Freihandel mit Afrika

Die EU arbeitet an einem freieren Wirtschaftsaustausch mit Afrika. Große Sprünge sind aber nicht zu vermelden aus den Verhandlungen, eher Trippelschritte mit kleinen Partnern.

Von Ulrich Binkert | Bonn

Auf der Agenda der EU stehen aktuell Verhandlungen mit der Staatengruppe "Eastern and Southern Africa", die aus Madagaskar, Mauritius, Simbabwe, Seychellen und den Komoren besteht. In der zweiten Märzhälfte wird eine weitere, 13. Verhandlungsrunde mit dieser Ländergruppe stattfinden. Dies sagt Ewa Synowiec, Hauptberaterin für Handelsbeziehungen mit Subsahara-Afrika in der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission. 

Laut Synowiec geht es bei den Gesprächen um die Vertiefung des bestehenden Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommens (EPA). Der Wunsch dazu sei von den fünf afrikanischen Ländern ausgegangen. Themen seien nicht nur die Liberalisierung des Warenhandels und die Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch der Handel mit Dienstleistungen, die Liberalisierung von Investitionen, der digitale Handel sowie die nachhaltige Entwicklung.

Ruanda will Kenia mit bilateralem Abkommen folgen

Zuletzt hatte die EU im vergangenen Dezember ein bilaterales EPA mit Kenia abgeschlossen. Ein regionales Abkommen mit der East African Community (EAC), in der Kenia Mitglied ist, ist seit Jahren abgeschlossen, wurde aber nicht von allen EAC-Staaten unterzeichnet. Dies taten nur Kenia und Ruanda, wovon lediglich Kenia das Abkommen auch ratifiziert hat. Der vor Kurzem erfolgte Abschluss von Kenias bilateraler Vereinbarung mit der EU erfolgte mit der Zustimmung der anderen ECA-Mitgliedsländer. Danach hat Ruanda laut Synowiec offiziell einen Antrag gestellt, sich diesem Abkommen anzuschließen, so dass bald Sondierungsgespräche beginnen könnten.

In Nordafrika hat die EU seit 2005 vier "Assoziierungsabkommen" (die auch Freihandelszonen umfassen), und zwar mit Marokko, Algerien, Tunesien und Ägypten. Anstrengungen für eine vertiefte Kooperation sind dort bisher nicht zum Abschluss gekommen. Unter den Wirtschaftsvereinigungen südlich der Sahara gibt es ein Abkommen lediglich mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC). Zu diesem Staatenbund gehören Südafrika sowie Botswana, Eswatini, Lesotho, Mosambik und Namibia. Daneben hat die EU in Afrika nur noch bilaterale EPAs, und zwar mit Ghana, Côte d'Ivoire, Kamerun und neuerdings eben mit Kenia. 

Die ärmsten Länder Afrikas haben tendenziell weniger Interesse an Freihandels- oder Partnerschaftsabkommen als weiter entwickelte Staaten. Wer als reines Entwicklungsland eingestuft ist, hat bereits weitgehend freien Marktzugang in der EU. Mehr Hürden bestehen Beobachtern zufolge für Länder mit höheren Exporten von Produkten, die stärker verarbeitet sind oder europäische Anbieter ernsthafter gefährden könnten. Dazu gehöre zum Beispiel bereits verarbeiteter Kakao. 

Sehr arme Länder mit freiem Zugang zur EU

Grundlage für den bevorzugten Zugang von Entwicklungsländern zum EU-Markt ist das Allgemeine Präferenzsystem der EU. Damit gewähren die Europäer einseitigen Marktzugang. Das 1971 eingeführte GSP, so die englische Abkürzung, umfasst ein allgemeines Schema, eine Variante GSP Plus sowie die Regelung EBA (Everything but Arms) für die am wenigsten entwickelten Länder. Mit EBA eliminierte die EU Zölle und Kontingente für alle Einfuhren von Waren außer Waffen und Munition. Von EBA profitieren 33 der 54 Staaten Afrikas. 

Handels- und Partnerschaftsabkommen der EU mit Afrika, Stand Februar 2024

Staatenbund/Staat *)

Mitgliedstaaten  

Art des Abkommens, Stand

Tunesien (1998), Marokko, (2000), Ägypten (2004), Algerien (2005)

 

bilaterale Assoziierungsabkommen

Kamerun (2014), Ghana (2016), Côte d’Ivoire (2016)

 

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA), in Anwendung seit 2016

Kenia

 

EPA unterzeichnet (Dezember 2023), EU erwartet Anwendung ab Juni 2024

Eastern and Southern Africa (ESA)

Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe, Komoren

EPA, in Anwendung seit 2012; Vertiefung in Verhandlung seit 2019

Southern African Development Community (SADC)

Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Eswatini, Südafrika

EPA, in Anwendung seit 2016

East African Community (EAC)

Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda

EPA in Verhandlung, aber nur unterzeichnet von Kenia und Ruanda (2016), nicht in Anwendung

Westafrika

Gambia, Mauretanien, Nigeria,

Benin, Burkina Faso, Kapverden, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Sierra Leone, Togo

EPA von allen Staaten unterzeichnet außer von Nigeria, nicht in Anwendung

Wider Eastern and Southern Africa (wider ESA)

Komoren, Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Seychellen, Sudan, Sambia, Simbabwe

EPA-Verhandlungen auf Eis, letzte Verhandlungen 2011

Zentrales Afrika

Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kongo, DR Kongo, Gabun, Äquatorialguinea, Sao Tome & Principe

EPA-Verhandlungen auf Eis, letzte Verhandlungen 2011

* in Klammer: erstes Jahr der AnwendungQuelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Handel, 2024

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