Freihandelszonen sind Gebiete, in denen die Mitglieder untereinander aufgrund entsprechender Freihandelsabkommen keine Zölle erheben und auch keine anderweitigen Handelshemmnisse, wie zum Beispiel mengenmäßige Beschränkungen erlassen. Gegenüber Drittstaaten behält dabei jedes Mitglied dieser Zone seine jeweilige Zollautonomie und betreibt somit eine eigenständige Zollpolitik.
In einer Zollunion werden die Zölle zwischen den Vertragspartnern beseitigt und die Zölle gegenüber den Drittländern werden aneinander angeglichen, sodass nach außen hin ein einheitliches Zollrecht gilt.
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Von Dr. Melanie Jordan
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Bonn