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Branchen | Algerien | Abfallwirtschaft

Rahmenbedingungen

Eine grundlegende Änderung des bisherigen Abfallmanagementsystems lässt in Algerien weiter auf sich warten.

Von Friedrich Henle | Berlin

In Algerien steigt die Müllmenge jedes Jahr um rund 5 bis 6 Prozent. Gleichzeitig gibt es noch großes Potenzial für die Verwertung recycelfähiger Abfallstoffe.

Die Finanzierung ist ein Problem

Das Gesetz Nummer 01-19 vom 12. Dezember 2001 bildet den wichtigsten, regulatorischen Rahmen für die algerische Abfallwirtschaft. Es präzisiert unter anderem die gesetzliche Definition von Abfällen, die Verantwortlichkeiten der Erzeuger und der Akteure des Abfallmanagements sowie Bestimmungen zur Planung der Abfallwirtschaft auf nationaler und regionaler Ebene. Gleichwohl verhindern strukturelle und finanzielle Probleme des Sektors, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Müllgebühren werden nicht flächendeckend erhoben. Eine erweiterte Produzentenverantwortung für Hersteller, wie in Deutschland im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert, existiert in Algerien nicht.

Geschäftserfolg erfordert Ausdauer und lokale Präsenz

Prinzipiell steht die algerische Abfall- und Recyclingbranche ausländischen Direktinvestitionen offen, da sie nicht zu den Sektoren gehört, in denen eine Joint-Venture-Pflicht besteht. In der Praxis beschreiben Unternehmen das Investitionsklima jedoch als herausfordernd. Als Lieferland bei Maschinen und Anlagen belegt Deutschland in Algerien den dritten Rang, hinter China und Italien.

Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand in Algerien ist es üblich, dass Local Content-Vorgaben zum Tragen kommen. Die Vergabepraxis beschreiben Marktteilnehmer als bisweilen schwerfällig und bürokratisch. Für regelmäßige Geschäfte in Algeriens Abfallsektor ist ein Partner vor Ort oder eine eigene Präsenz unerlässlich.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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