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Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbot für Marmor und Porzellan

Algerische Banken sollen keine Devisen für Importe von Produkten aus Porzellan und Marmor bereitstellen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die Vereinigung der Banken und Finanzinstitute (ABEF) hat am 18. Januar 2024 algerische Banken angewiesen, keine Anträge auf die Domizilierung für Waren aus Porzellan oder Marmor in ihrer endgültigen Form ("sous leur forme finale") anzunehmen. Ohne die so genannte Domizilierung können Einfuhren mit einem FOB-Wert über 100.000 algerische Dinar (DA) jedoch nicht abgefertigt werden. 

Einfuhren über 100.000 DA werden grundsätzlich über eine zugelassene algerische Bank abgewickelt. Hierfür muss der algerische Kunde ein Devisenkonto führen und den gewünschten Betrag in der Fremdwährung beantragen. Anschließend prüft die Bank den Antrag in Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung und dem Finanzamt. Wird der Antrag bewilligt, kann dann das Dokumentenakkreditiv oder das Dokumenteninkasso eröffnet werden.

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