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EU-Mercosur: SPS-Maßnahmen

Das Abkommen enthält Regelungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen. Dadurch werden die EU-Standards nicht geändert.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche (Sanitary and Phytosanitary – SPS) Maßnahmen basieren weltweit auf dem WTO-Abkommen über Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen. Dieses erkennt das Recht der WTO-Mitglieder an, Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen zu erlassen, sofern diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Im EU-Mercosur-Abkommen bekräftigen die Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten aus dem WTO-Abkommen. So verpflichten sie sich, das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen, ohne dass daraus ungerechtfertigte Handelshemmnisse entstehen.

Unveränderte EU‑Standards im Bereich Lebensmittelsicherheit

Für die Einfuhr von Waren gelten weiterhin die SPS-Vorschriften der jeweiligen Einfuhrvertragspartei. Die SPS‑Standards der EU, einschließlich der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, bleiben durch das Abkommen unverändert. Tiere, Pflanzen und Lebensmittel aus dem Mercosur müssen daher auch künftig sämtliche in der EU geltenden Anforderungen erfüllen. 

Darüber hinaus können die Vertragsparteien gemäß Artikel 6.15 des Abkommens das amtliche Kontrollsystem der anderen Vertragspartei überprüfen. Zu diesem Zweck sind unter anderem Audits und Kontrollbesuche möglich. Außerdem können Informationen über das Kontrollsystem sowie über die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen ausgetauscht werden. Ziel ist es zu beurteilen, ob die zuständigen Behörden der Ausfuhrvertragspartei gewährleisten können, dass ausgeführte Produkte den SPS-Anforderungen der Einfuhrvertragspartei entsprechen. Ferner wollen die Vertragsparteien bei SPS-Fragen enger zusammenarbeiten. Hierzu berücksichtigen sie die vom Unterausschuss "SPS-Fragen" ermittelten Kooperationsbedarfe. 

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