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Zollbericht Botsuana Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Der Exporteur sollte sich vorab mit dem Importeur über die in Botsuana geltenden Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen austauschen und die Anweisungen der Importeure bezüglich der Art der Verpackung sowie der Gestaltung des Kennzeichens befolgen. 

Kennzeichnungsvorschriften

Abhängig von der einzuführenden Ware können produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften gelten, die vor dem Inverkehrbringen der Ware unbedingt eingehalten werden müssen. Dabei müssen die einzuführenden Waren den internationalen und/oder nationalen (obligatorischen) Etikettierungs-/Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Beispielsweise hat das Botswana Bureau of Standards (BOBS) unter anderem für vorverpackte Waren, abgefülltes Wasser und Schulbedarf obligatorische nationale Etikettierungs-/Kennzeichnungsvorschriften entwickelt, die stets einzuhalten sind. 

Weitere produktspezifische Kennzeichnungsanforderungen können beispielsweise für Chemikalien, Arzneimittel oder Lebensmittel gelten:

Beispiele: Produktspezifische Kennzeichnungsanforderungen

Produktkategorie

Kennzeichnungsvorschriften nach folgenden Gesetzgebungen

Chemikalien und Gefahrgüter 

Nach den Regelungen des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) der Vereinten Nationen (UN) zu kennzeichnen.

Vorverpackte Lebensmittel

Nach den Regelungen der Food Control Regulations zu kennzeichnen.


Arzneimittel und Kosmetikprodukte

Nach den Regelungen der Botswana Medicines Regulatory Authority (BOMRA) zu kennzeichnen. 

Weitere Informationen können den Internetseiten der entsprechenden Behörden entnommen werden. Quelle: Access2Markets: trade.ec.europa.eu/access-to-markets


Die Etiketten sind dabei in Englisch oder Setswana zu erstellen. Sollte das Etikett in einer anderen Sprache ausgestellt sein, kann ein zusätzliches Etikett mit den obligatorischen Informationen in Englisch oder Setswana erstellt und an das Produkt angebracht werden. Waren, deren Etikett verändert, entfernt, gefälscht oder unkenntlich gemacht wurde, dürfen nicht in Botsuana eingeführt und verkauft werden. 

Markierungsvorschriften

Waren sollten mit den handelsüblichen Angaben markiert werden, um diese genauer identifizieren zu können:

  • Absender;
  • Empfänger;
  • Netto- und Bruttogewicht;
  • Kennzeichen;
  • Nummern;
  • Menge.

Neben dessen ist die Angabe des Ursprungslandes (Country of Origin Labelling) für alle Importwaren obligatorisch. Demnach müssen nach Botsuana eingeführte Waren ein Zeichen tragen, welches das Herkunftsland eindeutig angibt. Dabei kann die Herkunftsangabe entweder auf dem Produkt selbst oder auf einem Behältnis, einer Verpackung oder einem Etikett angebracht werden. Die Herkunftslandbezeichnung auf der Ware oder der Verpackung muss der Bezeichnung auf den Handelspapieren entsprechen.  

Verpackungsvorschriften 

Da die Packstücke zumeist im Freien gelagert werden und somit wechselnden Wetterverhältnissen ausgesetzt sind, empfiehlt es sich, wasserdichte, stoßfeste, hitzebeständige sowie diebstahlsichere Verpackungen zu wählen.

Die botsuanischen Behörden erkennen für Holzverpackungen den IPPC-Standard ISPM-Nr. 15 an. Dementsprechend dürfen Waren in Holzverpackungen eingeführt werden, sofern diese Holzverpackungsmaterialien entrindet, mit anerkannten Maßnahmen behandelt (zum Beispiel Hitzebehandlung oder Begasung) und entsprechend gekennzeichnet werden. 

Ausgewählte Waren müssen auch im Rahmen der Verpackungsvorschriften nationale sowie internationale Standards einhalten. Beispielsweise gelten für die Verpackungen von Lebensmittel spezielle Anforderungen, die den Food Control Regulations zu entnehmen sind. Weitere produktspezifische Verpackungsvorschriften können Sie dem Global Trade Helpdesk entnehmen.

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