Zollbericht Brasilien Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - Importeure nutzen "Ex-Tarifário" in 2026 weiter
Zollsenkungen auf null Prozent gelten bis 2027. Anträge für Waren mit Doppelnutzung müssen Unternehmen besonders sorgfältig begründen.
09.09.2026
Im Rahmen des "Ex-Tarifário" profitieren Importeure weiterhin von Zollsenkungen für zahlreiche Maschinen, Apparate und Geräte der Kapitel 84, 85 und 90 des brasilianischen Zolltarifs. Die Außenhandelskammer (CAMEX) hat das Regime mit der Resolution GECEX 780 und 792 für Kapitalgüter sowie 781 und 793 für IT-Produkte bis 2027 verlängert.
Zuletzt hat die CAMEX mit Resolution GECEX 952 und 953 vom 3. September 2026 sowie 954 vom 2. September 2026 weitere Kapitalgüter bzw. IT-Produkte in das Regime aufgenommen. Diese traten am 4. September 2026 in Kraft.
Zollvorteile für Kapitalgüter und IT-Produkte
Um technologische Innovationen zu fördern, gewährt die CAMEX im Rahmen des "Ex-Tarifário" Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Produkte, die in Brasilien nicht oder nicht konkurrenzfähig hergestellt werden. Die Liste der begünstigten Waren wird regelmäßig angepasst. Im brasilianischen Zolltarif erscheinen sie als "Ex-Tarifários" nach der jeweils zugehörigen Unterposition. Derzeit sind die Einfuhrzölle für viele dieser Waren auf null gesenkt. Ohne die Vergünstigung liegen die regulären Zollsätze für Kapitalgüter und IT-Produkte bei 7,2, 12,6 oder 20 Prozent.
So beantragen Unternehmen eine Zollsenkung
Brasilianische Unternehmen oder Verbände können ihre Anträge auf Annahme in das "Ex-tarifário" elektronisch beim Ministerium für Entwicklung, Industrie und Handel (MDIC) einreichen. Dafür müssen sie sich zunächst im Informationssystems SEI registrieren. Nach Eingang der Unterlagen wird den Zugang in der Regel innerhalb von drei Werktagen freigeschaltet. Die Voraussetzungen für die Antragstellung regelt Artikel 4 der Resolution GECEX 512. Sie enthält außerdem Vorgaben für die Änderung, Verlängerung und Aufhebung bestehender Zollsenkungen.
Waren mit Doppelnutzung
Besonders sorgfältig prüft die CAMEX Anträge für Kapitalgüter und IT-Produkte mit Doppelnutzung. Dabei handelt es sich um Waren, die sowohl für den Endverbrauch als auch in industriellen Produktionsprozessen verwendet werden können. Solche Anträge scheitern häufig daran, dass die betreffende Ware als "Konsumgut" angenommen wird. Unternehmen sollten deshalb für eine möglichst technische, präzise und objektive Produktbeschreibung sorgen. Es reicht nicht aus, lediglich auf die geplante Nutzung im Produktionsprozess hinzuweisen. Vielmehr muss aus der Produktbeschreibung eindeutig hervorgehen, dass es sich nicht um ein handelsübliches Standardprodukt oder ein Gegenstand des allgemeinen Gebrauchs handelt.
Mercosur-Staaten entscheiden über Tarifänderungen
Brasilien wendet den gemeinsamen Außenzolltarif des Mercosur (Arancel Externo Común - AEC) an. Änderungen von Zollsätzen ist daher eine Entscheidung aller Mercosur-Mitgliedstaaten. Auf Grundlage der Entscheidung Mercosur/CMC/DEC. Nr. 08/21 kann Brasilien für Kapitalgüter und IT-Produkte bis zum 31. Dezember 2028 vom AEC abweichen und Zollsätze auf bis zu null Prozent senken. Diese Möglichkeit besteht auch für die übrigen Mercosur-Staaten Argentinien, Paraguay und Uruguay, jedoch zum Teil mit anderen Fristen.
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