Recht kompakt | Burkina Faso | Rechtsverfolgung
Rechtsverfolgung in Burkina Faso
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
12.01.2021
Von Katrin Grünewald | Bonn
Anerkennung und Vollstreckung
Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Burkina Faso nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.
Gerichtssystem
Das Gerichtssystem Burkina Fasos ist unter anderem geregelt in Art. 126 der burkinischen Verfassung. Das höchste Gericht ist der Cour de cassation. Er entscheidet unter anderem über die Aufhebung von Urteilen der unteren Gerichte als auch über alle Streitigkeiten, für die ihm durch ein Gesetz die Zuständigkeit übertragen wurde. Er entscheidet grundsätzlich nicht über Sachfragen, sondern ausschließlich über Rechtsfragen. Die Cours d‘appel entscheiden insbesondere über Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte. Die Tribunaux de Grande Instance sind für alle Streitigkeiten zuständig, die nicht explizit einem anderen Gericht zugewiesen sind, unter anderem für zivilrechtliche Forderungen mit einem Streitwert von mehr als 1 Million FCFA, Forderungen in Bezug auf Immobilien oder Verfahren hinsichtlich des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Im Bereich des Handelsrechts sind die Tribunaux de Grande Instance zuständig für alle Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, wenn der Streitwert über 1 Million FCFA liegt, für Streitigkeiten aus einem Handelsgeschäft sowie für Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern einer Handelsgesellschaft. Die Tribunaux d’Instance sind im Bereich des Zivil- und Handelsrechts für alle Streitigkeiten zuständig, deren Streitwert mehr als 100.000 FCFA, aber weniger als 1 Million FCFA beträgt. Für Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 100.000 FCFA sind die Tribunaux Départementaux zuständig. In der Hauptstadt Ouagadougou und dem Bezirk Bobo-Dioulasso übernehmen die Tribunaux d’Arrondissements die Zuständigkeiten der Tribunaux Départementaux.
Daneben gibt es in Burkina Faso Spezialgerichte, unter anderem die Tribunaux de Travail, den Juge des Enfants oder die Tribunaux des Enfants. Sie sind unter anderem zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie für Strafverfahren gegen Minderjährige.
Schiedsgerichtsbarkeit
Das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist für Burkina Faso am 21. Juni 1987 in Kraft getreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar).
Für burkinische Schiedsverfahren gilt das OHADA-Einheitsgesetz Acte uniforme relatif au droit de l‘arbitrage. Weitere Informationen zum Schiedsverfahren in den OHADA Mitgliedsländern erhalten Sie in dem GTAI-Bericht OHADA: Die Schiedsgerichtsbarkeit.