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Zollbericht Côte d'Ivoire Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und weitere Einfuhrabgaben

Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.

Von Andrea Mack | Bonn

Zolltarif

Für Wareneinfuhren aus der EU gelten in Côte d'Ivoire die im Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vereinbarten Zollvergünstigungen, sofern ein gültiger Präferenznachweis (Ursprungserklärung des Ausführers) vorliegt. Im Jahr 2019 hat Côte d’Ivoire mit der schrittweisen Beseitigung der Zölle auf EU-Waren begonnen. Der Zollabbau erfolgt in fünf Stufen. Bis 2029 sollen die Zölle für 80 Prozent der Einfuhren aus der EU abgeschafft werden. 

Zollabbau für EU-Tariflinien im Interim-WPA
Warenbeschreibung

Phase 1

2019

Phase 2

2021

Phase 3

2024

Phase 4

2026

Phase 5

2029

industrielle Vorleistungen

1155

1150

984

428

3

Halbfertigerzeugnisse

 

 

51

513

762

Fertigwaren

 

 

 

84

68

Summe (Anzahl der Tariflinien)

1155

1150

1035

1025

1033

https://eurochamci.com/wp-content/uploads/2023/07/guide-de-limportateur.pdfQuelle: Guide de l'Importateur Edition 2022

Gegenüber Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, wendet Côte d'Ivoire den gemeinsamen Außenzolltarif der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS an. Dieser basiert auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) 2022. Der Außenzoll der ECOWAS gliedert sich in fünf Wertzollsätze von null bis 35 Prozent. Diese Zölle sind auch für Waren aus der EU ohne gültigen Ursprungsnachweis zu zahlen.

Außenzolltarif der ECOWAS
Warenbeschreibung

Zollsatz

Grundbedarfsgüter wie Medikamente und Bücher

0%

Rohmaterialien und Investitionsgüter

5%

Vorleistungen und Zwischenprodukte

10%

Fertigwaren

20%

sensible, für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutende Güter 

35%

Quelle: ECOWAS (https://ecotis.projects.ecowas.int/policy-development/common-external-tariff-cet)

Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis CIF (Cost, Insurance and Freight) der internationalen Lieferbedingungen. Für einige Importprodukte gelten Mindestwerte.

Der ivorische Zolltarif mit seinen zahlreichen Einfuhrnebenabgaben ist auf der Webseite der Zollbehörde eingestellt. 

Einfuhrumsatzsteuer 

Bei der Einfuhr von Waren erhebt Côte d'Ivoire eine Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée). Der Normalsatz beträgt 18 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der verzollte Warenwert zuzüglich aller im Zusammenhang mit der Einfuhr anfallenden Abgaben außer der Mehrwertsteuer selbst. Ein ermäßigter Steuersatz von 9 Prozent gilt für verschiedene Milcherzeugnisse, Lebensmittelzubereitungen und Mineralölprodukte. Bestimmte Waren sind von der Mehrwertsteuer befreit, wie verschiedene landwirtschaftliche und pharmazeutische Produkte, Düngemittel, Druckerzeugnisse, Garne sowie medizinische und orthopädische Geräte.

Verbrauchsteuern

Bei der Einfuhr diverser Konsumgüter werden Verbrauchsteuern erhoben. Betroffen sind zum Beispiel Fleisch, nicht alkoholhaltige und alkoholische Getränke, Tabakwaren, Tomatenmark, Erdölprodukte, Marmor, Schönheitsprodukte, Kunststofferzeugnisse und Pkw mit mindestens 13 PS. Bemessungsgrundlage ist teils ein um 25 Prozent erhöhter verzollter Warenwert ohne die Mehrwertsteuer, etwa für Getränke, Kosmetik und Fahrzeuge.

Bestimmte Tabakwaren, darunter auch elektronische Zigaretten, unterliegen zusätzlich einer Steuer für die Entwicklung des Sports (Taxe Spéciale sur les Tabacs pour le Développement du Sport) und einer Solidaritätssteuer zur Bekämpfung von AIDS und Tabakabhängigkeit (Taxe de Solidarité de Lutte contre le SIDA et le Tabagisme).

Gesundheits- und Umweltschutzsteuer

Gebrauchtfahrzeuge mit einem Alter zwischen fünf und zehn Jahren unterliegen einer Gesundheits- und Umweltschutzsteuer (Taxe de Salubrité et de Protection de l'Environnement). Der Steuersatz beträgt 50.000 bzw. 100.000 CFA-Franc/Einheit. 

Spezielle Steuer auf Plastikprodukte

Eine Steuer auf bestimmte Plastikprodukte des HS-Kapitels 39 (Taxe Spéciale sur certains Produits en Matière Plastique) beträgt 50 CFA-Franc/kg.

Abgabe für Privatkopien und Reprografie

Eine Abgabe für Privatkopien (Rémunération pour Copie privée) beträgt 3 Prozent, eine Abgabe für reprografische Vervielfältigung (Rémunération pour Reproduction par Reprographie) beträgt 4 Prozent des Zollwertes. Betroffen sind bestimmte Datenträger, Materialien und Geräte der HS-Kapitel 84, 85, 90 und 95.

Ausgleichsabgaben auf Importe

Seit der Einführung des ECOWAS-Zolltarifs erhebt Côte d'Ivoire eine Ausgleichsteuer auf Importe (Taxe d'Ajustement à l'Importation ). Betroffen sind Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern und bestimmte, nicht zusammengesetzte Schuhe für die Fertigungsindustrie. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent des Zollwerts. Für bestimmte Transformatoren fallen 15 Prozent an.

Auf Zucker der HS-Position 1701 wird eine Ausgleichsabgabe (Taxe de Péréquation) von 100 Prozent des verzollten Warenwertes erhoben. 

Auch bestimmte Gewebe der HS-Kapitel 53, 56 und 59 zur Herstellung von Säcken und Beuteln werden mit einer Ausgleichsabgabe (Prélèvement Compensatoire sur les Sacs) belegt. Diese Abgabe beträgt je nach Art des Gewebes 350 CFA-Franc/kg, 400 CFA-Franc/kg oder 100 CFA-Franc/m.

Temporäre Sondersteuern

Die ivorische Regierung erhebt auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen der Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA zwei temporäre Sondersteuern:

  • eine degressive Schutzsteuer (Taxe Dégressive de Protection) von 5 Prozent des verzollten Warenwerts auf Einfuhren von bestimmten Pflanzenölen und deren Fraktionen, Zigaretten, Zündhölzer und flexible Schüttgutbehälter

  • eine konjunkturelle Einfuhrsteuer (Taxe Conjoncturelle à l'Importation) von 10 Prozent des verzollten Warenwerts auf einige Lebensmittel wie Kondensmilch, Weizenmehl und pflanzliche Öle sowie Gewebe und Säcke aus Jute. Die Abgabe soll Preisschwankungen aufgrund der Weltwährungskurse ausgleichen.  

Abgaben für regionale Organisationen

  • Wareneinfuhren in das Gebiet der UEMOA unterliegen einer Solidaritätsabgabe (Prélèvement Communautaire de Solidarité) von 0,8 Prozent des Zollwerts. Zudem fällt eine Statistikabgabe (Redevance Statistique) von 1 Prozent an. 

  • Wareneinfuhren aus Staaten, die nicht der ECOWAS angehören, unterliegen einer Abgabe (Prélèvement Communautaire CEDEAO) von 0,5 Prozent des Zollwerts. 

  • Einfuhren aus Staaten, die nicht Mitglied der Afrikanischen Union (AU) sind, werden mit einer Abgabe von 0,2 Prozent des Zollwerts belastet (Prélèvement de l'Union Africaine).

Ausfuhrzölle

Côte d'Ivoire erhebt Ausfuhrzölle für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Kaffee, Kakao, Kolanüsse und Kautschuk sowie für Metallschrott und eisenhaltige Abfallprodukte.

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