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Chile: Gewerblicher Rechtsschutz
In Chile wird der gewerbliche Rechtsschutz im Wesentlichen im Gesetz Nr. 19.039 über den gewerblichen Rechtsschutz (Ley de Propriedad Industrial) geregelt.
22.09.2023
Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Rechtsgrundlage und Zuständige Behörde
Das wichtigste Gesetz zum geistigen Eigentum in Chile ist das Gesetz Nr. 19.039 vom 24. Januar 1991 (Ley sobre la Protección de los Derechos de Propriedad Industrial - LPDPI). Dieses Gesetz wurde das am 6. August 2022 durch Dekret mit Gesetzeskraft (DFL 4) überarbeitet und neu veröffentlicht. Derzeit befindet sich das Gesetz in einem weiteren Revisionsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist.
Zuständige Behörde ist das Nationale Institut für gewerblichen Rechtsschutz (Instituto Nacional de Propiedad Industrial - INAPI), das dem Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus nachgeordnet ist. Ein Antrag auf ein gewerbliches Schutzrecht (zum Beispiel Patent, Warenzeichen) ist beim INAPI einzureichen. Die Erteilung eines Schutzrechtes ist gebührenpflichtig.
Patentrecht
Ein Patent (patente) ist ein durch den Staat zum Schutz einer Erfindung gewährtes ausschließliches Recht, die Erfindung während der Patentlaufzeit zu nutzen, zu verwerten und zu verhindern, dass Dritte diese ohne Zustimmung nutzen (Art. 31 ff. LPDPI). Eine Erfindung kann ein Produkt oder ein Verfahren sein, oder sich auf eins von beiden beziehen. Sie muss neu sein, einen erfinderischen Schritt beinhalten und gewerblich nutzbar sein. Die Laufzeit der Patente beträgt 20 Jahre. Nach dessen Ablauf kann die Erfindung von jedermann genutzt werden. Wenn das Patent nicht genutzt werden soll, kann der Erfinder es entweder verkaufen oder die Rechte aus dem Patent abtreten.
Markenrecht
Warenzeichen/Marken (marca) sind Zeichen, durch die Produkte und Dienstleistungen, sowie industrielle und gewerbliche Einrichtungen unterschieden werden können (Art. 19 bis 30 LPDPI). Die Marke muss in der Lage sein, das Produkt oder die Dienstleistung von anderen auf dem Markt existierenden Produkten abzugrenzen. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Fotos oder Formen sowie jeder Kombination daraus bestehen. Geschützt werden auch Werbeslogans, die das Warenzeichen enthalten. Die Eintragung schützt das Warenzeichen 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eintragung. Der Inhaber kann die Verlängerung für weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer Gebühr unbegrenzt oft beantragen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht wird im Gesetz Nr. 17.336 vom 28. August 1970 (Ley de Propiedad Intelectual - LPI) geregelt. In Chile existiert ein offizielles Urheberrechtsregister, in dem Rechte und verwandte Schutzrechte registriert werden können, obwohl der tatsächliche Schutz auch ohne Registrierung gewährt wird . Der Inhaber eines Urheberrechts ist berechtigt, im Falle einer Verletzung des Urheberrechts zivil- oder strafrechtliche Schritte einzuleiten und die Unterlassung der rechtswidrigen Tätigkeit sowie den Ersatz des erlittenen wirtschaftlichen Schadens zu verlangen.(Art. 91 LPI)
Mitgliedschaft in internationalen Übereinkommen
Ferner ist Chile Mitglied folgender internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:
- Madrider Protokoll (Protocol Relating to the Madrid Agreement Concerning the International Registration of Marks) - Mitglied seit 4. April 2022;
- WIPO-Übereinkommen (World Intellectual Property Organization) - Mitglied seit 25. März 1975;
- Pariser Verbandsübereinkunft (Paris Convention for the Protection of Industrial Property) - Mitglied seit 14. März 1991;
- Berner Übereinkunft (Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works) - Mitglied seit 5. Juni 1970;
- Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty) - Mitglied seit 2. Juni 2009;
- Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren (Treaty on the International Recognition of the Deposit of Microorganism for the Purposes of Patent Procedure) - Mitglied seit 5. August 2011;
- Markenrechtsvertrag (Trademark Law Treaty) - Mitglied seit 5. Mai 2011;
- Brüsseler Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenden programmtragender Signale (Brussels Convention Relating to the Distribution of Programme-Carrying Signals Transmitted by Satellite) - Mitglied seit 8. März 2011;
- Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Convention for the Protection of Producers of Phonograms Against Unauthorized Duplication of Their Phonograms, Genfer Tonträger-Abkommen) - Mitglied seit 15. Dezember 1976;
- Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (Rome Convention for the Protection of Performers, Producers of Phonograms and Broadcasting Organizations, Rom-Abkommen), Mitglied seit 5. Juni 1974;
- Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS) - Mitglied seit 1. Januar 1995.