Zollbericht Chile Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen

Zulassungsvorschriften für Lebensmittel

Für der Einfuhr von Nahrungsmitteln sind verschiedene Dokumente notwendig.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Für die Einfuhr von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr müssen Importeure zunächst ein Zertifikat CDA (Certificado de Destinación Aduanera) bei der regionalen Gesundheitsbehörde (Secretaría Regional Ministerial de Salud – SEREMI) beantragen. Dieses enthält Angaben zur Transportstrecke sowie zu den Transportbedingungen vom Zollgelände bis zum vorgesehenen Bestimmungslager, einschließlich Informationen zum Fahrzeug und zum Frachtführer. 

Für die Ausstellung des Zertifikat CDA sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Luftfrachtbrief
  • Handelsrechnung
  • Sanitätsbescheinigung des Bestimmungslagers

Zusätzlich kann die SEREMI technische Datenblätter, die Transportdokumente und die Packliste verlangen.

Nach der Einlagerung der Waren im Lagerort muss der Importeur eine Genehmigung zur Nutzung und zum Inverkehrbringen beantragen. Hierfür ist das Zertifikat CDA vorzulegen. Außerdem kann die SEREMI weitere Unterlagen anfordern, beispielsweise: 

  • Handelsrechnung
  • Veterinärzertifikate, zum Beispiel für die Einfuhr von Rinderprodukten
  • Bescheinigung über den freien Verkauf
  • Ergebnisse der im Herkunftsland durchgeführten Lebensmittelanalysen
  • technisches Datenblatt in spanischer Sprache
  • Etikett oder Etikettenentwurf

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