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Zollmeldung China Einfuhrverbote und Beschränkungen

Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln

Elektronisches  Lizenzmanagement eingeführt.

 

Von Klaus Möbius | Bonn

Seit dem 18. März 2024 können Lizenzen zur Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bei der chinesischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde elektronisch beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der Importeur oder Exporteur mit Sitz in China. Die Behörde stellt die Lizenzen seit dem 18. März 2024 nur noch in elektronischer Form aus. 

Quelle: Chinesische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (nur Chinesisch)

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