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Zollbericht China Internationale Handelsabkommen

Freihandelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO

China hat ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen. Der Schwerpunkt liegt im asiatisch-pazifischen Raum. Ein Abkommen mit der EU ist nicht in Sicht.

Von Klaus Möbius | Bonn

Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern tendenziell die Position von Exporteuren aus anderen Gebieten (zum Beispiel der EU), weil für diese die höheren WTO Zollsätze maßgeblich sind.

Chinas Freihandelsabkommen, die bereits in Kraft sind:

  • Hongkong und Macau (beide gehören zwar zum chinesischen Hoheitsgebiet, nicht aber zum Zollgebiet)
  • ASEAN (Brunei Darussalam, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Laos, Vietnam, Kambodscha und Myanmar) 
  • Pakistan
  • Chile
  • Neuseeland
  • Singapur
  • Peru
  • Costa Rica
  • Taiwan
  • Island
  • Schweiz
  • Südkorea
  • Australien
  • Georgien
  • Malediven
  • Mauritius
  • Kambodscha
  • Ecuador
  • Serbien

China ist Mitglied in folgenden multilateralen Abkommen:

  • APTA (Bangladesch, Indien, Laos, Südkorea und Sri Lanka)
  • RCEP (ASEAN-Staaten, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland)

RCEP

Das multilaterale Abkommen Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit entstand die größte Freihandelszone der Welt mit 2,3 Milliarden Menschen. Es ist jedoch nicht so, dass sich dadurch die Verhältnisse schlagartig geändert hätten. In der Region gab es bereits ein dichtes Netz bilateraler und multilateraler Freihandelsabkommen (FHA). So hat China bereits seit 2005 ein FHA mit den ASEAN-Staaten, mit Neuseeland seit 2008  und seit 2015 mit Australien und mit Südkorea. Der Abbau der Zölle zwischen diesen Staaten hat also bereits begonnen. Zwischen den ASEAN-Staaten ist er bereits vollendet. Abgesehen davon fällt auf, dass die Abbauszenarien des RCEP über lange Zeiträume von meist 10 oder 20 Jahren, im Einzelfall bis zu 35 Jahren dauern. Viele Waren sind auch ganz vom Zollabbau ausgenommen. Die heimischen Hersteller sollen also nur sehr behutsam erhöhtem Konkurrenzdruck ausgesetzt werden. Wie sich das für Exporteure aus Deutschland oder der EU auswirkt, lässt sich pauschal nicht sagen, weil die Regelungen zu differenziert sind. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Als Beispiel soll der Zollabbau Chinas gegenüber Japan betrachtet werden, weil China für deutsche Exporteure der größte Markt und Japan ein Konkurrent ist. Im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus betragen die Zölle Chinas meist zwischen 5 und 20 Prozent. Bestimmte Druckmaschinen, Waschmaschinen, fast alle Werkzeugmaschinen sind vom Zollabbau gänzlich ausgenommen so dass für japanische Konkurrenten gar kein Wettbewerbsvorteil entsteht. Ähnlich verhält es sich für zahlreiche elektrotechnische Waren. Für Busse, Pkw, Lkw und Motorräder ist ebenfalls kein Zollabbau vorgesehen. Auch hier erleiden deutsche Exporteure also keinen Wettbewerbsnachteil.

Das chinesische Finanzministerium veröffentlicht zum Anfang jeden Jahres die Zollsätze, die sich bei der Einfuhr in China aufgrund von bestehenden Freihandelsabkommen ergeben.

Weitere Freihandelsabkommen

Die Verhandlungen mit dem Golf Kooperationsrat (Bahrein, Kuweit, Oman, Katar, VAE und Saudi-Arabien), sind abgeschlossen. Ebenso mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Kasachstan, Kirgistan, Russland und Weißrussland). Beide Abkommen sind noch nicht in Kraft getreten.

Laufende Verhandlungen

China steht noch mit folgenden Ländern in laufenden Verhandlungen für weitere Freihandelsabkommen:

Palästina, Panama, Moldau, Nicaragua, Norwegen, Israel, Japan und Südkorea (trilateral).

Vorstudien

Vorstudien über mögliche weitere bilaterale Abkommen gibt es mit Indien, Kolumbien, Fidschi, Nepal, Papua-Neuguinea, Kanada, Bangladesch und der Mongolei.

WTO

China ist der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 2001 beigetreten. Das chinesische Zollrecht folgt den Regeln der WTO.

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