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Anwaltsgebühren

Honorare (salær) von Rechtsanwälten werden in Dänemark grundsätzlich zwischen Anwalt und Mandant ausgehandelt. Der Rechtsanwalt darf jedoch gemäß § 126 Absatz 2 Retsplejeloven nur ein angemessenes Honorar verlangen. Im Verhaltenskodex der Rechtsanwälte (De Advokatetiske Regler) finden sich weitere Vorschriften zur Vergütung von Anwälten. Zusätzlich sind auf der Homepage der dänischen Rechtsanwaltskammer (Advokatsamfundet) weitere Informatioen abrufbar. Anwälte müssen nach den für den B2B-Bereich geltenden Vorschriften der Artikel 27 ff. der Anwaltsregeln bestimmte Transparenzpflichten beachten. 

Bei Streitigkeiten über die Rechtsanwaltsvergütung kann der Mandant beim Disziplinarausschuss der dänischen Rechtsanwaltskammer (Advokatnævnet) Beschwerde einlegen.

Das Gericht spricht zwar im Urteil auch meist die Pflicht der unterlegenen Seite aus, eine bestimmte Pauschale an die andere Partei für deren Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Diese ist jedoch häufig nicht ausreichend, um die Honorarrechnung des dänischen Rechtsanwaltes voll zu begleichen.

Eine ausdrückliche Deckelung der zu erstattenden Anwaltsvergütung durch die unterlegene Partei regelt § 408 Retsplejeloven, wenn der Rechtsstreit nach den Regeln des Bagatellverfahrens (sager om mindre krav) geführt wird (mehr hierzu im Abschnitt Bagatellverfahren dieses Länderberichts):

  • höchstens 1.500 dkr (netto) bei einem Streitwert in Höhe von maximal 5.000 dkr
  • höchstens 2.500 dkr (netto) bei einem Streitwert über 5.000 dkr und bis maximal 10.000 dkr.

Von dieser Regelung darf vor Entstehen des Rechtsstreits nicht vertraglich abgewichen werden.

Weitere Informationen zum Rechtsanwaltsberuf in Dänemark finden sich in den Abschnitten Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters und Pflichtversicherung dieses Länderberichts.

Germany Trade & Invest (Stand: Juli 2026)

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