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Gesundheitsberufe

Zahlreiche Angehörige von Gesundheitsberufen, unter anderen der Arzt (læge), Zahnarzt (tandlaege), Krankengymnast (fysioterapeut), Ergotherapeut (ergoterapeut), Diätassistent (klinisk diætist) oder auch der Fußpfleger (fodterapeut), benötigen ebenfalls eine besondere Zulassung (autorisation) für ihren Beruf. Diese erteilt die dänische Gesundheitsbehörde (sundhedsstyrelsen), die hierüber auch ein öffentliches Register führt (mehr hierzu im Abschnitt Register dieses Länderberichts). Die dänische Behörde für Patientensicherheit informiert auf ihrer Internetseite ausführlich über das Zulassungsprozedere.

Rechtsgrundlage für das Zulassungserfordernis ist das Gesetz über die Genehmigung von Personal in Gesundheitsberufen (Lov om autorisation af sundhedspersoner og om sundhetsfaglig virksomhed), derzeit in der Bekanntmachung Nr.--Nummer 731 vom 8.7.2019. Nachfolgende Änderungen zählt das dänische Gesetzesportal unter Senere ændringer til forskriften in der Spalte links neben dem Gesetzestext auf.

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