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Vertragliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Keine gesetzliche Pflichtversicherung, aber eine vertragliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gibt es bei Verträgen, die auf der Grundlage der in Dänemark häufig im Baubereich verwendeten Standardbedingungen "AB 92" (mehr hierzu im Abschnitt Vertragsrecht dieses Länderberichts) geschlossen werden. Nach deren § 8 müssen Unternehmer und etwaige Nachunternehmer eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließen, für die sie nach den allgemeinen Bestimmungen des dänischen Rechts einstehen müssten. Auf der anderen Seite müssen Bauherren eine Feuer- und Sturmschadenversicherung abschließen, die mindestens die Phase vom Ausführungsbeginn bis zur Mängelbeseitigung von bei der Abnahme gerügten Fehlern abdecken muss.

Germany Trade & Invest (30.4.2021)

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