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Portal 21 Dänemark

Verträge im Baubereich

Bei vielen Kauf- und Werkverträgen im Baubereich wird in Dänemark vertraglich die Geltung der Standardbedingungen der dänischen Bauindustrie vereinbart (Almindelige Betingelser for arbejder og leverancer i bygge- og anlægsvirksomhed / Allgemeine Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau). Seit Januar 2019 gelten sie in der Fassung AB 18 (Allgemeine Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen) sowie ABT 18 (Allgemeine Bedingungen für Totalunternehmerverträge.Ausführliche Informationen der dänischen Bauindustrie zu den AB/ABT 18 finden sich unter diesem Link. Die Standardbedingungen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die Abbedingung einzelner Klauseln ist möglich. Sie regeln überdies folgende Bereiche:

  • Sicherheitsleistung und Versicherung (mehr hierzu im Abschnitt Pflichtversicherung dieses Länderberichts),
  • Ausführung,
  • Zahlungsverpflichtungen des Bauherren
  • Fristverlängerung und Verzug
  • Abnahme
  • Mängel (mehr hierzu im Abschnitt Gewährleistung dieses Länderberichts)
  • Ein- und Fünfjahresbesichtigung (mehr hierzu im Abschnitt Gewährleistung dieses Länderberichts)
  • Kündigung
  • Streitigkeiten (mehr hierzu im Abschnitt außergerichtliche Streitbeilegung dieses Länderberichts).

Germany Trade & Invest (Stand: 21.6.2021)

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