Rechtsbericht Estland Steuerrecht

Überblick über das Steuersystem in Estland

Das estnische Steuersystem ist im Vergleich zu Deutschland deutlich einfacher aufgebaut. 

Von Marcelina Nowak | Bonn

Das estnische Einkommensteuergesetz (Tulumaksuseadus) regelt das Steuersystem, welches sich wie folgt zusammen setzt:

Einkommensteuer

Der einheitliche Steuersatz beträgt 22 Prozent (Flat Tax). Estland gehört damit zu den wenigen EU-Mitgliedstaaten mit echter Flat Tax ohne Progression. Das bedeutet, dass es keine unterschiedlichen Steuerklassen gibt, wie es in Deutschland der Fall ist, sondern nur einen einheitlichen Steuersatz. Es gibt keinen Splittingtarif und keine Unterscheidung nach Familienstand oder Kinderzahl. Alle Personen werden nach demselben Steuersatz besteuert. Unterschiede bestehen lediglich im Grundfreibetrag und bei persönlichen Abzügen. Der Grundfreibetrag liegt bei circa 700 Euro pro Monat beziehungsweise 8.400 Euro pro Jahr.

Körperschaftsteuer

Die Unternehmensbesteuerung in Estland ist international besonders. Die Besteuerung erfolgt nämlich erst bei der Gewinnausschüttung und nicht bei der Entstehung der Gewinne. Das ist einer der Hauptgründe, warum das Land für Gründer und Investoren attraktiv ist. Dementsprechend beträgt der Steuersatz 0 Prozent auf einbehaltene Gewinne und 22 Prozent auf ausgeschüttete Gewinne (Dividenden).

Umsatzsteuer

Das estnische Umsatzsteuersystem entspricht dem EU-Umsatzsteuersystem. Der Standardsteuersatz beträgt 22 Prozent. Ermäßigte Sätze, zum Beispiel 9 Prozent oder 13 Prozent, gelten für bestimmte Güter und Dienstleistungen.

Sozialsteuer

In Estland gibt es keine Lohnsteuer. Die Sozialsteuer beträgt 33 Prozent (20 Prozent für Sozialversicherung und 13 Prozent für Krankenversicherung). Sie wird vom Arbeitgeber gezahlt. Für die Arbeitslosenversicherung beträgt der Beitrag circa 1,6 Prozent (Arbeitnehmer) und circa 0,8 Prozent (Arbeitgeber). Die Rentenbeiträge werden mit 2 Prozent, 4 Prozent oder 6 Prozent besteuert (frei wählbar).

Weitere Steuern

In Estland gibt es keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer. Die Grundsteuer ist gering, wird jährlich erhoben und lokal geregelt. Sie wird auf den Wert von Grundstücken erhoben. Der Steuersatz wird vom Gemeinderat festgelegt und kann zwischen 0,1 Prozent und 2 Prozent des steuerpflichtigen Grundstückswerts liegen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Estland ein sehr einfaches und transparentes Steuersystem hat. Alle werden gleich besteuert. Besonders attraktiv ist es vor allem für Unternehmen.

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