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Korruptionsprävention in der EU: Compliance auf dem Prüfstand

Die Antikorruptionsrichtlinie ist ein zentrales Instrument, um Korruption zu verhindern, rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Marcelina Nowak

Von Marcelina Nowak | Bonn

Die Richtlinie (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der Korruption wurde im April 2026 verabschiedet. Bislang sind die Korruptionsvorschriften innerhalb der EU sehr unterschiedlich ausgestaltet. Es gibt große Unterschiede bei den Definitionen von Korruptionsdelikten, dem Strafrahmen und den Verfolgungsmaßnahmen. Dies erschwert insbesondere die Verfolgung grenzüberschreitender Sachverhalte. Die neue Richtlinie soll deshalb ein gemeinsames europäisches Schutzniveau bilden und die Zusammenarbeit der Behörden verbessern. Sie orientiert sich an internationalen Standards wie der United Nations Convention against Corruption (UNCAC). In einigen Bereichen geht sie darüber hinaus. Die Mitgliedstaaten sind grundsätzlich verpflichtet, die Vorgaben innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Für bestimmte Verpflichtungen gilt eine verlängerte Umsetzungsfrist von bis zu 36 Monaten (zum Beispiel im Zusammenhang mit nationalen Antikorruptionsstrategien). Spätestens ab dem Sommer 2028 müssen die neuen Regelungen Anwendung finden und interne Unternehmensabläufe eventuell angepasst werden.

Rechtsrahmen

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben müssen Unternehmen ihre internen Richtlinien aktualisieren, Compliance-Maßnahmen verstärken und die Einhaltung nachweisbar dokumentieren. Wer den Verpflichtungen nicht nachkommt, riskiert die Auferlegung von Sanktionen. Und diese sind nicht unerheblich: Bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kann eine Geldbuße betragen. Daher sollten in der EU tätige Unternehmen frühzeitig mit den Vorbereitungen auf die neue Rechtslage beginnen. Dabei empfiehlt es sich insbesondere für Unternehmen, folgende Maßnahmen in den Blick zu nehmen:

  • Compliance-System auf den Prüfstand stellen: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre bestehenden Antikorruptionsregeln tatsächlich die relevanten Risiken abdecken. Es betrifft nicht nur den Fall der klassische Bestechung, sondern auch Interessenkonflikte und Zuwendungen mit Amtsträgern.
  • Geschäftsbeziehungen und Dritte kontrollieren: Besonders wichtig sind Vermittler, Handelsvertreter, Berater, Vertriebspartner, Joint-Venture-Partner und andere Geschäftspartner. Gerade dort können Korruptionshandlungen stattfinden, ohne dass die Geschäftsleitung unmittelbar beteiligt ist.
  • Geschenke und Einladungen transparent regeln: Es sollte klare, dokumentierte Regeln geben: Was darf angenommen oder angeboten werden? Ab welchem Wert ist eine Freigabe erforderlich? Wie wird mit Amtsträgern umgegangen? Wer genehmigt Ausnahmen?
  • Hinweisgeber- und Meldesysteme ernst nehmen: Unternehmen sollten sicherstellen, dass Hinweise auf Korruption vertraulich entgegengenommen, untersucht und dokumentiert werden können. Die EU betrachtet den Schutz von Hinweisgebern inzwischen ausdrücklich als Teil des umfassenderen Anti-Korruptionsrahmens.
  • Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung klären: Das Thema sollte nicht allein bei Compliance oder der Rechtsabteilung liegen. Geschäftsführung oder Vorstand sollten eine nachvollziehbare Risikoanalyse, angemessene Kontrollen, Schulungen und dokumentierte Reaktionen auf Verdachtsfälle sicherstellen.

Fazit

Die EU-Antikorruptionsrichtlinie 2026 schafft einen einheitlichen, verbindlichen Rahmen zur Bekämpfung von Korruption in der Europäischen Union. Als Unternehmen sollte man damit rechnen, dass die Behörden künftig stärker prüfen werden, ob zum Beispiel ein Compliance-Management-System (CMS) existiert. Die Richtlinie betrachtet die Unternehmen nicht mehr nur als potenzielle Tatbeteiligte, sondern legt ihnen faktisch Pflichten zur Prävention auf. Mit dem neuen gesetzlichen Vorgaben wird ein wichtiger Schritt zu einem robusteren und harmonisierten Rechtsrahmen gegen Korruption auf europäischer Ebene geschaffen.

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