EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Acetylsalicylsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
28.09.2026
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung ist Acetylsalicylsäure (o-Acetylsalicylsäure, CAS-Nummer 50-78-2) mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2918 22 00 (TARIC-Code 2918 22 00 20).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung). Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Seit September 2024 werden die Einfuhren bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren zollamtlich erfasst, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können.
Das Verfahren wurde auf Antrag von Novacyl SAS im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Acetylsalicylsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 23. September 2026.