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Antidumping - Polyamid-6 mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt
 

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung ist Polyamid-6-Polymer (PA6) mit einem Gehalt an PA6-Polymer von 95 GHT oder mehr. Darüber hinaus ist die betroffene Ware derzeit auch unter der CAS-Nummer (CAS: Chemicals Abstracts Service) 25038-54-4 eingeordnet. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 3908 10 00 (TARIC-Code 3908 10 00 10). 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung). Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können. 

Das Verfahren wurde auf Antrag von Envalior Deutschland GmbH, Nurel SA und UBE Corporation Europe im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet. 

Quelle: 
Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Polyamid-6 mit Ursprung in der Volksrepublik China; AB. C vom 6. November 2026.