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Änderungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Januar 2023
02.01.2023
Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkontingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen.
Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2023 veröffentlicht:
Die Zollaussetzungen und Kontingente gelten - bis auf wenige Ausnahmen - nicht für Erzeugnisse mit Ursprung in Russland und Belarus.
Die Verordnungen zur Aussetzung (EU) Nr. 1387/2013 sowie zu den Zollkontingenten (EU) Nr. 1388/2013 wurden im Dezember 2021 aufgehoben und ersetzt:
Hintergrund der Ersetzung ist die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene neue Ausgabe des Harmonisierten Systems. Daraus ergaben sich weitreichende Änderungen der Kombinierten Nomenklatur, die wiederum umfangreiche Änderungen der beiden Verordnung zur Folge gehabt hätten.