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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Neue EU-Zollkontingente für Fischereierzeugnisse

Die Zollkontingente gelten für die Jahre 2024 bis 2026.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU senkt beziehungsweise setzt die Einfuhrzölle auf eine Reihe von Fischereierzeugnissen im Rahmen von Kontingenten aus. Die Zollkontingente gelten vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026. Eine Auflistung der Kontingentsmengen findet sich im Anhang der Verordnung. 

Die Zollbefreiungen gelten nicht für Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Belarus und Russland. Der Grund hierfür sind die EU-Sanktionen gegenüber Russland und Belarus, die die EU aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine erlassen hat. 

Zum Hintergrund

Aktuell ist die Versorgung der EU mit bestimmten Fischereierzeugnissen von Einfuhren aus Drittländern abhängig. Ziel der Maßnahme ist eine ausreichende Versorgung der Verarbeitungsindustrie sicherzustellen. Die bisherigen Zollkontingente gelten für den Zeitraum 2021 bis 2023. Da die Geltungsdauer abläuft, erlässt die EU eine neue Verordnung für die Jahre 2024 bis 2026.

Quelle: 
Verordnung (EU) 2023/2720; ABl. L vom 6. Dezember 2023.

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