Zollbericht EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Erhöhte Nutzung von Freihandelsabkommen zu erkennen

Der Handel zwischen der Europäischen Union und ihren Präferenzhandelspartnern steigt weiter an. Vorteile der Freihandelsabkommen werden sichtbarer.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Handelsabkommen werden seit einigen Jahren vermehrt genutzt, um den Handel zu liberalisieren. Dabei greifen auch immer mehr Unternehmen auf den Präferenzhandel zurück. Nach einem aktuellen Berichts der Europäischen Kommission entfielen 2025 46,3 Prozent des EU-Handels auf Präferenzhandelsabkommen. Ein weiterer Anstieg ist bereits für das erste Quartal 2026 zu erwarten. Eine Erhöhung auf 53,3 Prozent wird durch die positiven Entwicklungen bei den EU-Handelsabkommen mit dem Mercosur, Mexiko, Indonesien, Indien und Australien prognostiziert.

Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten

Vor der Gründung der WTO im Jahr 1995 fanden fünf Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten Anwendung. Das Abkommen mit der Schweiz vom 1. Januar 1973 ist das erste Abkommen, das die EU als Staatenverbund schloss. Seit 2000 ist ein zunehmender Trend erkennbar. Im Jahr 2025 bestanden 44 Präferenzhandelsabkommen mit 76 Ländern, die vollständig oder erst vorläufig in Kraft sind. Ein positiver Trend ist im Jahr 2026 zu erkennen. Neben dem vorläufigen Inkrafttreten des EU-Mercosur-Abkommens, konnte im Mai 2026 das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko unterzeichnet werden. Auch die Zahl der Abkommen, die bereits ausgehandelt wurden und nur noch der Ratifizierung oder Unterzeichnung bedürfen, nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Zuletzt wurden die intensiven Verhandlungen mit Indonesien, Indien und Australien geschlossen. Im September 2026 haben die EU eine politische Einigung mit den Philippinen über ein Freihandelsabkommen erzielt.

Handel mit Präferenzhandelspartnern in 2025

2025 machte der Handel zwischen der EU und ihren fast 80 Präferenzhandelspartnern 46,3 Prozent des gesamten EU-Außenhandels aus (Vorjahr: 46,1 Prozent). Diese geringe Steigerung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass seit Juni 2025 das modernisierte Rahmenabkommen zwischen der EU und Chile vorläufig Anwendung findet.

Im Jahr 2025 stieg das Handelsvolumen der EU mit ihren Präferenzpartnern im Vergleich zu 2024 um 3,1 Prozent. Gleichzeitig stiegen die EU-Ausfuhren in die Länder der Präferenzhandelspartner um 3,3 Prozent und übertrafen damit die Zuwächse bei den Ausfuhren in alle Partnerländer (2 Prozent) sowie in jene ohne FHA (0,6 Prozent).

Der Dienstleistungshandel gewinnt ebenfalls an Bedeutung. 2025 stieg er mit Präferenzpartnern um 5,4 Prozent, jedoch deutlich weniger als mit Partnern ohne Abkommen (+9,9 Prozent). Insgesamt belief sich die Gesamthandelsbilanz der EU im Dienstleistungssektor auf 193,7 Milliarden Euro.

Vor allem neuere Handelsabkommen wie CETA (EU-Kanada), das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan oder das FHA mit dem Vereinigten Königreich verschaffen der EU-Industrie in der Regel leichteren Zugang zu den jeweiligen Märkten. Dank ihrer Handelsabkommen konnte die EU ihre Spitzenposition bei Agrarlebensmittelausfuhren behaupten. Auch für die Einfuhr in die EU spielen Handelsabkommen eine wichtige Rolle. Sie können Lieferketten festigen und Einfuhrquellen diversifizieren. Die EU-Handelsabkommen fördern damit Wohlstand und Wachstum und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen gegenüber aufstrebenden Drittländern.

Abbau von Marktzugangshemmnissen ist entscheidend

Ende 2024 verzeichnete die Marktzugangsdatenbank der Kommission 13 neue Handelshemmnisse. Die meisten neuen Maßnahmen stammen aus den USA und Kanada. Die Regionen Afrika, Pazifik und Ferner Osten meldeten dagegen die wenigsten Handelshemmnisse. Es wurden aber nicht nur neue Maßnahmen gemeldet, sondern auch Hemmnisse abgebaut. Im Berichtszeitraum konnten 20 Hemmnisse in 14 Partnerländern ganz oder teilweise beseitigt werden. Beispielsweise hat Japan das Einfuhrverbot in Bezug auf tierische Erzeugnisse gelockert.

EU möchte Nutzungsrate der FHA weiter erhöhen

Trotz steigender Präferenznutzungsraten und einer wachsenden Zahl von Freihandelsabkommen strebt die EU weitere Abkommen mit Wachstumsregionen an. Ziel ist es, offene Märkte zu erhalten und dem Protektionismus entgegenzuwirken.

Dafür setzt sich die EU auch weiterhin entsprechend ein:

  • Informationsmangel beheben, indem Informationen besser aufbereitet und digitalisiert werden,
  • Unternehmen bei der Nutzung von Freihandelsabkommen unterstützen,
  • Ursprungsregeln vereinfachen und harmonisieren, da diese umfangreich und teuer in der Umsetzung sind.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt die EU-Kommission auf neue Tools und Datenbanken und bietet Webinare und Beratungsgespräche an. Im Jahr 2025 hat die EU weiterhin ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft verstärkt, indem beispielsweise Tools modernisiert und Veranstaltungen (z.B. Market Access Days) durchgeführt wurden. Darüber hinaus engagiert sich die EU auf WTO-Ebene beim Global Trade Helpdesk und in der WTO-KMU-Arbeitsgruppe.

Handelsabkommen beinhalten weitere Themen

Die EU-Handelsabkommen tragen zur Förderung von Handel und Nachhaltigkeit bei. Seit 2012 enthalten 15 Abkommen, beginnend mit dem Abkommen mit Südkorea verbindliche Regelungen zu internationalen Arbeits- und Umweltstandards. Die Europäische Kommission arbeitet dabei eng mit internen Beratungsgruppen zusammen, um länderspezifische Prioritäten in Bereichen wie Arbeit, Geschlechtergleichstellung, Umwelt, Klima und Zivilgesellschaft festzulegen und umzusetzen.

Für Unternehmen sind aber nicht ausschließlich Zollthemen interessant, sondern auch Regelungen zu Dienstleistungen, nicht-tarifären Handelshemmnissen, Investitionen und Wettbewerb, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Menschenrechten und Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung und zur Bestimmung des Warenursprungs. Diese werden vermehrt in den neuen Handelsabkommen geregelt, was die Attraktivität eines Abkommens und somit die Nutzungsrate erhöhen kann.