Zollbericht Indien Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft

Indien ist im asiatischen Raum gut vernetzt. Die EU und Indien haben langjährige Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Januar 2026 erfolgreich abgeschlossen.

Von Jürgen Huster, Andrea Mack | Bonn

WTO

Indien ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO und im Rahmen dieser Mitgliedschaft zu den WTO-Kernprinzipien der Meistbegünstigung (Gleichbehandlung von Drittlandswaren an der Zollgrenze) sowie der Inländerbehandlung (wettbewerbsrechtliche Gleichstellung von Importwaren im Verhältnis zu inländischen Waren) verpflichtet.

Mit dem im Februar 2017 in Kraft getretenen multilateralen WTO-Handelserleichterungsabkommen (Trade Facilitation Agreement) werden Standards gesetzt im Bereich der Zollregeln und Zollverfahren. Zudem gibt es Bestimmungen zur Vereinfachung und Straffung der Verfahren, insbesondere mittels Schaffung einer einzigen Anlaufstelle (Single Window) sowie der Förderung wirksamer und transparenter Vorschriften und des Einsatzes von Datenverarbeitungssystemen.

Freihandelsabkommen EU-Indien

Die Europäische Union und Indien haben ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Januar 2026 erfolgreich abgeschlossen. In Zukunft werden die Zölle auf 96,6 Prozent der von der EU nach Indien exportierten Waren abgeschafft oder gesenkt. So sinken die indischen Zölle auf Kraftfahrzeuge schrittweise von derzeit 110 auf bis zu 10 Prozent. Die Zölle auf Autoteile werden nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgebaut. Auch die bisher hohen Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und 11 Prozent auf Arzneimittel werden weitgehend abgeschafft. Darüber hinaus reduziert Indien die Zölle auf EU-Exporte von Agrarlebensmitteln, darunter alkoholische Getränke, Olivenöl und Süßwaren.

Neben dem Warenhandel umfasst das Abkommen Regelungen zu Dienstleistungen, digitalem Handel, geistigem Eigentum, Wettbewerbspolitik und Streitbeilegung. Weitere Kapitel betreffen kleine und mittlere Unternehmen sowie nachhaltige Entwicklung. Die EU-Kommission veröffentlichte den vorläufigen Vertragstext am 27. Februar 2026. Die Anhänge mit den Zollabbaulisten und produktspezifischen Ursprungsregeln stehen noch aus. Das Abkommen soll Anfang 2027 in Kraft treten. Parallel dazu werden Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen zum Schutz geografischer Angaben fortgeführt.

Freihandelsabkommen in der asiatisch-pazifischen Region

Indien hat Abkommen über einen zollbegünstigten Marktzugang vor allem mit Ländern der asiatischen Region ausgehandelt. Je nach Tiefe der Abkommen wird zwischen präferenziellen Handelsabkommen (PTA), regionalen Handelsabkommen (RTA), Freihandelsabkommen (FTA) und Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) unterschieden. Diese Abkommen führen im Warenverkehr regelmäßig zu einem Zollvorteil (Präferenz) für die in den Protokollen genannten Waren, wobei den Ursprungsregeln große Bedeutung zukommt, da nur Ursprungswaren im Sinne der jeweiligen Ursprungsprotokolle zu den Abkommen Zollvorteile gewährt werden. Aus den Verhandlungen über die "Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)"-Freihandelszone zwischen China, Japan, Südkorea, der ASEAN sowie Australien und Neuseeland, das seit 2021 in Kraft ist, war Indien Ende 2019 ausgestiegen. 

Freihandelsabkommen ASEAN-Indien (AIFTA)

Im Rahmen des am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens zwischen Indien und den Staaten der ASEAN gewährt Indien den zehn ASEAN-Mitgliedstaaten Zollvorteile für ca. 4.000 Ursprungswaren. Seit 2017 gilt für Waren des normalen Zollabbaus Zollfreiheit. Für sensible Erzeugnisse gilt seit Anfang 2017 ein Höchstzollsatz von fünf Prozent. Indien hat ca. 500 Waren auf einer Negativliste vom Zollabbau ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem bestimmte chemische Erzeugnisse, Textilien und Kraftfahrzeuge.

Die Ursprungsregeln der Freihandelszone schreiben einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent und zusätzlich für Vormaterialien einen Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition im Be- und Verarbeitungsprozess für die Fertigware vor.

Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) Indien-Südkorea

Mit diesem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Abkommen hat Indien im Bereich Warenhandel stufenweise die Zölle für 85 Prozent der Erzeugnisse mit Ursprung in Südkorea abgeschafft. Ausgenommen vom Zollabbau sind unter anderem Textilwaren sowie Kraftfahrzeuge. Die Ursprungsregeln der Freihandelszone schreiben grundsätzlich einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent und zusätzlich für Vormaterialien ohne Ursprung einen Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition im Be- und Verarbeitungsprozess für die Fertigware vor.

Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) Indien-Japan

Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und Japan ist am 1. August 2011 in Kraft getreten. Danach gewährt Indien Waren mit Ursprung Japan innerhalb eines Zeitraum von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens für 75 Prozent der Warentariflinien des indischen Zolltarifs Zollfreiheit. Indien hat unter anderem bestimmte Kraftfahrzeuge und chemische Erzeugnisse vom Zollabbau ausgenommen. Bei den Ursprungsregeln gilt als ausreichendes Be- und Verarbeitungsmerkmal grundsätzlich ein inländischer Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent sowie ein Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition für das Fertigerzeugnis in Bezug auf die Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.

Weitere Freihandelsabkommen 

Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten. Darüber hinaus unterhält Indien Freihandelsabkommen unter anderem mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Mauritius sowie dem Mercosur in Südamerika. Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, Neuseeland und Oman sollen demnächst in Kraft treten. Mit Kanada, Israel und dem Golf-Kooperationsrat hat sich Indien auf die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen verständigt. Seit April 2026 laufen wieder bilaterale Verhandlungen mit den USA.

Eine Übersicht über Indiens Handelsabkommen ist beim Ministry of Commerce and Industry verfügbar.

Dieser Inhalt gehört zu