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Zollbericht Indien Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft

Indien ist im asiatischen Raum gut vernetzt. Mit der EU gibt es allerdings noch kein Freihandelsabkommen. Verhandlungen gestalten sich schwierig.

Von Jürgen Huster | Bonn

WTO

Indien ist Mitglied der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) und im Rahmen dieser Mitgliedschaft zu den WTO-Kernprinzipien der Meistbegünstigung (Gleichbehandlung von Drittlandswaren an der Zollgrenze) sowie der Inländerbehandlung (wettbewerbsrechtliche Gleichstellung von Importwaren im Verhältnis zu inländischen Waren) verpflichtet.

Mit dem im Februar 2017 in Kraft getretenen multilateralen WTO-Handelserleichterungsabkommen (Trade Facilitation Agreement - TFA) werden Standards gesetzt im Bereich der Zollregeln und Zollverfahren. Zudem gibt es Bestimmungen zur Vereinfachung und Straffung der Verfahren, insbesondere mittels Schaffung einer einzigen Anlaufstelle (Single Window) sowie der Förderung wirksamer und transparenter Vorschriften und des Einsatzes von Datenverarbeitungssystemen.

Verhandlungen zwischen Indien und der EU

Im Rahmen des gemeinsamen Aktionsplans EU-Indien verhandelt die Europäische Union seit 2007 mit Indien über ein Freihandelsabkommen. Nach intensiven Verhandlungsrunden konnte bislang jedoch kein Übereinkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Kfz-Industrie, Alkohol und Bankgewerbe erzielt werden.  Umstritten sind vor allem die von Seiten der EU geforderte Senkung der Einfuhrzölle für Kraftfahrzeuge und alkoholische Getränke sowie Änderungen im Regime der Rechte am geistigen Eigentum. Indien fordert unter anderem von der EU einen verbesserten Zugang von indischen Fachkräften zum europäischen Arbeitsmarkt. Nachdem die Verhandlungen seit 2012 aufgrund der stark divergierenden Ansichten zunächst ausgesetzt waren, wurden sie im Juni 2022 wieder aufgenommen. Gleichzeitig wird nun auch über ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über den Schutz von geographischen Angaben verhandelt.

Freihandelsabkommen in der asiatisch-pazifischen Region

Indien hat Abkommen über einen zollbegünstigten Marktzugang vor allem mit Ländern der asiatischen Region ausgehandelt. Je nach Tiefe der Abkommen wird zwischen präferenziellen Handelsabkommen (PTA), regionalen Handelsabkommen (RTA), Freihandelsabkommen (FTA) und Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) unterschieden. Diese Abkommen führen im Warenverkehr regelmäßig zu einem Zollvorteil (Präferenz) für die in den Protokollen genannten Waren, wobei den Ursprungsregeln (Rules of Origin - RoO) große Bedeutung zukommt, da nur Ursprungswaren im Sinne der jeweiligen Ursprungsprotokolle zu den Abkommen Zollvorteile gewährt werden. Aus den Verhandlungen über die "Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)"-Freihandelszone zwischen China, Japan, Südkorea, der ASEAN sowie Australien und Neuseeland, das seit 2021 in Kraft ist, war Indien Ende 2019 ausgestiegen. 

Freihandelsabkommen ASEAN-Indien (AIFTA)

Im Rahmen des am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens zwischen Indien und den Staaten der ASEAN gewährt Indien den zehn ASEAN-Mitgliedstaaten Zollvorteile für ca. 4.000 Ursprungswaren. Seit 2017 gilt für Waren des normalen Zollabbaus Zollfreiheit. Für sensible Erzeugnisse gilt seit Anfang 2017 ein Höchstzollsatz von fünf Prozent. Indien hat ca. 500 Waren auf einer Negativliste vom Zollabbau ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem bestimmte chemische Erzeugnisse, Textilien und Kraftfahrzeuge.

Die Ursprungsregeln der Freihandelszone schreiben einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent und zusätzlich für Vormaterialien einen Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition im Be- und Verarbeitungsprozess für die Fertigware vor.

Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) Indien-Südkorea

Mit diesem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Abkommen hat Indien im Bereich Warenhandel stufenweise die Zölle für 85 Prozent der Erzeugnisse mit Ursprung in Südkorea abgeschafft. Ausgenommen vom Zollabbau sind unter anderem Textilwaren sowie Kraftfahrzeuge. Die Ursprungsregeln der Freihandelszone schreiben grundsätzlich einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent und zusätzlich für Vormaterialien ohne Ursprung einen Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition im Be- und Verarbeitungsprozess für die Fertigware vor.

Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) Indien-Japan

Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und Japan ist am 1. August 2011 in Kraft getreten. Danach gewährt Indien Waren mit Ursprung Japan innerhalb eines Zeitraum von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens für 75 Prozent der Warentariflinien des indischen Zolltarifs Zollfreiheit. Indien hat unter anderem bestimmte Kraftfahrzeuge und chemische Erzeugnisse vom Zollabbau ausgenommen. Bei den Ursprungsregeln gilt als ausreichendes Be- und Verarbeitungsmerkmal grundsätzlich ein inländischer Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent sowie ein Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition für das Fertigerzeugnis in Bezug auf die Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.

Weitere Freihandelsabkommen 

Das Freihandelsabkommen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Indien ist am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Mit dem Abkommen sind mehr al 90 Prozent der Tariflinien des indischen Zolltarifs für Ursprungswaren der VAE bei der Einfuhr in Indien zollbegünstigt. Im Gegenzug gewähren die VAE fast sämtlichen indischen Exporten Zollbegünstigungen bis hin zur Zollfreiheit.

Darüber hinaus bestehen Freihandelsabkommen mit Ländern in Südasien sowie mit dem Mercosur in Südamerika.

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