Zollbericht Indien Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft

Indien ist im asiatischen Raum gut vernetzt. Mit der EU hat Indien die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Januar 2026 erfolgreich abgeschlossen.

Von Andrea Mack | Bonn

WTO

Indien ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und somit an die WTO-Kernprinzipien der Meistbegünstigung und der Inländerbehandlung gebunden. Diese gewährleisten die Gleichbehandlung von Drittlandswaren an der Zollgrenze sowie die wettbewerbsrechtliche Gleichstellung von Importwaren gegenüber inländischen Waren.

Mit dem im Februar 2017 in Kraft getretenen multilateralen WTO-Handelserleichterungsabkommen (Trade Facilitation Agreement) werden Standards für Zollregeln und Zollverfahren gesetzt. Das Abkommen soll Verfahren vereinfachen und straffen. Dazu gehören eine einzige Anlaufstelle (Single Window), wirksame und transparente Vorschriften sowie der Einsatz von Datenverarbeitungssystemen.

Freihandelsabkommen EU-Indien

Die Europäische Union und Indien haben ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Januar 2026 erfolgreich abgeschlossen. Künftig werden die Zölle auf 96,6 Prozent der von der EU nach Indien exportierten Waren abgeschafft oder gesenkt. Die indischen Zölle auf Kraftfahrzeuge sinken schrittweise von derzeit 110 auf bis zu 10 Prozent. Die Zölle auf Autoteile werden nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgebaut. Auch die bislang hohen Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und 11 Prozent auf Arzneimittel werden weitgehend abgeschafft. Darüber hinaus reduziert Indien die Zölle auf EU-Exporte von Agrarlebensmitteln. Dazu zählen alkoholische Getränke, Olivenöl und Süßwaren.

Neben dem Warenhandel umfasst das Abkommen Regelungen zu Dienstleistungen, digitalem Handel, geistigem Eigentum, Wettbewerbspolitik und Streitbeilegung. Weitere Kapitel betreffen kleine und mittlere Unternehmen sowie nachhaltige Entwicklung. Die EU-Kommission veröffentlichte den vorläufigen Vertragstext am 27. Februar 2026. Die Anhänge mit den Zollabbaulisten und produktspezifischen Ursprungsregeln liegen noch nicht vor. Das Abkommen soll 2027 in Kraft treten. Parallel dazu werden die Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen zum Schutz geografischer Angaben fortgeführt.

Freihandelsabkommen in der asiatisch-pazifischen Region

Indien hat Abkommen über einen zollbegünstigten Marktzugang vor allem mit Ländern der asiatischen Region ausgehandelt. Je nach Tiefe der Abkommen wird zwischen präferenziellen Handelsabkommen (PTA), regionalen Handelsabkommen (RTA), Freihandelsabkommen (FTA) und Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) unterschieden. Diese Abkommen führen im Warenverkehr regelmäßig zu Zollvorteilen (Präferenzen) für die in den Protokollen genannten Waren. Den Ursprungsregeln kommt dabei große Bedeutung zu. Zollvorteile werden nur für Ursprungswaren im Sinne der jeweiligen Ursprungsprotokolle gewährt. 

Aus den Verhandlungen über die Freihandelszone "Regional Comprehensive Economic Partnership" (RCEP) zwischen China, Japan, Südkorea, dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) sowie Australien und Neuseeland war Indien Ende 2019 ausgestiegen. Das Abkommen trat 2021 in Kraft. 

Freihandelsabkommen ASEAN-Indien (AIFTA)

Im Rahmen des am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens zwischen Indien und den Staaten der ASEAN gewährt Indien den zehn ASEAN-Mitgliedstaaten Zollvorteile für circa 4.000 Ursprungswaren. Seit 2017 gilt für Waren des regulären Zollabbaus Zollfreiheit. Für sensible Erzeugnisse gilt seit Anfang 2017 ein Höchstzollsatz von 5 Prozent. Indien hat circa 500 Waren, darunter bestimmte chemische Erzeugnisse, Textilien und Kraftfahrzeuge, auf einer Negativliste vom Zollabbau ausgeschlossen.

Die Ursprungsregeln der Freihandelszone schreiben einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent vor. Zusätzlich ist für Vormaterialien ein Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition im Be- und Verarbeitungsprozess der Fertigware erforderlich.

Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) Indien-Südkorea

Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Abkommen hat Indien im Warenhandel die Zölle für 85 Prozent der Erzeugnisse mit Ursprung in Südkorea schrittweise abgeschafft. Vom Zollabbau ausgenommen sind unter anderem Textilwaren sowie Kraftfahrzeuge. 

Die Ursprungsregeln der Freihandelszone schreiben grundsätzlich einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent vor. Zusätzlich ist für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft ein Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition im Be- und Verarbeitungsprozess der Fertigware erforderlich.

Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (CEPA) Indien-Japan

Das Abkommen zwischen Indien und Japan ist am 1. August 2011 in Kraft getreten. Danach gewährt Indien Waren mit Ursprung in Japan innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens für 75 Prozent der Warentariflinien des indischen Zolltarifs Zollfreiheit. Indien hat unter anderem bestimmte Kraftfahrzeuge und chemische Erzeugnisse vom Zollabbau ausgenommen. 

Bei den Ursprungsregeln gilt grundsätzlich ein inländischer Fertigungsanteil von 35 Prozent als ausreichendes Be- und Verarbeitungsmerkmal. Hinzu kommt ein Wechsel der sechsstelligen HS-Unterposition für das Fertigerzeugnis gegenüber den Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.

Weitere Freihandelsabkommen 

Mitte 2026 traten die Abkommen Indiens mit dem Vereinigten Königreich und Oman in Kraft. Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) ist seit 1. Oktober 2025 in Kraft. Außerdem unterhält Indien Freihandelsabkommen mit beispielsweise den Vereinigten Arabischen Emiraten, Mauritius und dem Mercosur. 

Ein Abkommen mit Neuseeland befindet sich im Ratifizierungsverfahren. Mit Kanada, Israel, dem Golf-Kooperationsrat und der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) hat sich Indien auf die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen verständigt. Zudem laufen seit April 2026 wieder bilaterale Verhandlungen mit den USA.

Eine Übersicht über Indiens Handelsabkommen ist beim Ministry of Commerce and Industry verfügbar.

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