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Portal 21 Finnland

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Gewerberecht

Auch in Finnland gibt es einige Tätigkeiten, die der vorherigen Zulassung bedürfen. 

Auch in Finnland gibt es einige Tätigkeiten, die erst nach Zulassung durch eine bestimmte Stelle aufgenommen werden dürfen.

Beispielhaft seien hier zahlreiche Gesundheitsberufe genannt, etwa Ärzte (lääkäri), Psychotherapeuten (psykoterapeut), Chiropraktiker (kiropraktor), Masseure (massör) oder Praktiker für Physikalische Therapie (naprapat). Diese benötigen eine Zulassung der finnischen Überwachungsstelle für Wohlfahrt und Gesundheit (Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto - kurz: Valvira).

Auch etwa im Bewachungsgewerbe als private Sicherheitsdienste tätige Dienstleister (Vartija turvallisuusala) benötigen auf Grund von § 3 des Gesetzes über private Sicherheitsdienste eine Lizenz (Laki yksityisistä turvallisuuspalveluista/Lag om privata säkerhetstjänster, Gesetz Nr. 282/2002). Diese vergeben die finnischen Polizeibehörden.

Andere Dienstleister sind verpflichtet, den Beginn ihrer Tätigkeit vorab bei bestimmten Behörden anzumelden. Für einige handwerkliche Berufe von besonderer Bedeutung hierbei ist die finnische Behörde für elektrische und chemische Sicherheit (Turvallisuus- ja kemikaalivirasto - kurz: Tukes). Bei Tukes müssen etwa Elektroinstallateure den Beginn ihres Gewerbes anzeigen. In der Anzeige haben sie darzulegen, dass sie die nötige Ausbildung besitzen. Hierzu muss derjenige, der im Unternehmen die Elektroarbeiten überwacht, ein Qualifikationszertifikat vorweisen, das es in drei verschiedenen Kategorien gibt. Für dessen Erwerb sind neben der entsprechenden Ausbildung eine ausreichende Berufserfahrung und eine spezielle Prüfung im Bereich Elektrosicherheit nötig. Spezielle Kategorien bestehen außerdem für die Installation und Wartung von Aufzügen. Installationen in größeren Anlagen, etwa Wohngebäude oder auch Anlagen mit einer Absicherung des Hauptschalters von mehr als 35 A, müssen überdies von einem dazu eigens autorisierten Inspektor abgenommen werden.

Kälteanlagenbauer, die Wärmepumpen, Kühl- oder Klimaanlagen installieren oder warten, sind ein weiteres Beispiel für einen Berufszweig, der sich vor Tätigkeitsbeginn bei Tukes anmelden muss. Auch hier ist der Nachweis eines Qualifikationszertifikats nötig. Gleiches gilt für Installateure von Brandmeldeanlagen oder Brandbekämpfungssystemen.

Reglementierte Berufe (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie)

Zahlreiche Dienstleister üben reglementierte Berufe aus.

Zahlreiche der eben genannten Dienstleister, aber noch viele andere finnische Berufe verschiedener Branchen - unter anderem Apotheker (Proviisorit), aber auch Schornsteinfeger (Nuohooja) - sind reglementierte Berufe im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG--Europäische Gemeinschaft). Davon erfasst werden die Berufe, deren Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist. Eine Suchmaschine der nationalen reglementierten Berufe enthält eine Online-Datenbank der Europäischen Kommission.

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Finnland hat die Europäische Dienstleistungsrichtlinie mit dem  Laki palvelujen tarjoamisesta (Gesetz Nr.--Nummer 1166/2009) umgesetzt.

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) hat Finnland insbesondere mit dem am 28.12.2009 in Kraft getretenen, branchenübergreifenden Dienstleistungsgesetz (Laki palvelujen tarjoamisesta/Lag om tillhandahållande av tjänster, Gesetz Nr.--Nummer 1166/2009) umgesetzt. Dieses enthält einige Verwaltungsvereinfachungen für Dienstleistungserbringer, bringt allerdings auch neue Informationspflichten. So müssen Dienstleister die Dienstleistungsempfänger unter anderem informieren über

Namen und Rechtsform;

  • Korrespondenzdaten;
  • Eintragungen in Handelsregister oder andere Register;
  • bei Genehmigungspflicht die Kontaktdaten der genehmigenden Behörde;
  • Informationen über eine Haftpflichtversicherung oder Bürgschaft, sofern diese rechtlich erforderlich ist;
  • die finnische Firmen- und Körperschaftsnummer;
  • ihre Mehrwertsteuernummer und
  • von ihnen verwendete Standardvertragsklauseln.

Technische Normen

Finnische technische Normen bringt die SFS (Suomen Standardisoimisliitto) heraus.

Finnische technische Normen bringt vor allem die Standardisierungsstelle Finnlands (Suomen Standardisoimisliitto - abgekürzt: SFS) heraus. In deren finnisch- und englischsprachigem Webshop können finnische Normen bestellt werden, beispielsweise folgende Standards:

  • SFS 3542 über die Stärke und Luftdichtheit von Lüftungskanälen (Ilmastointikanavat. Lujuus- ja tiiviystestaus);
  • SFS 6000 (mehrteilig) über Elektroinstallationen mit Niederspannung (Pienjännitesähköasennukset);
  • SFS 6001 (mehrteilig) über Elektroinstallationen mit Hochspannung (Suurjännitesähköasennukset);
  • SFS 3099 über Grundsätze für Ermüdungsprüfungen bei Metallen (Metallien väsytyskokeiden yleiset periaatteet).

Arbeitssicherheit

Das finnische Arbeitsschutzgesetz legt Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhebliche Pflichten auf.

Das finnische Arbeitsschutzgesetz (Työturvallisuuslaki/ Arbetarskyddslag, Gesetz Nr. 738/2002) verpflichtet grundsätzlich den Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen und zu überwachen. Auch muss er seine Arbeitnehmer entsprechend informieren und anleiten (§§ 8, 14). Zudem hat er Risiken zu bewerten und eine Arbeitsschutzrichtlinie aufzustellen (§§ 9, 10). In Finnland können Arbeitsschutzverpflichtungen allerdings auch andere Personen treffen, etwa Planer, Installateure, Hauseigentümer oder Inspekteure (§§ 56 ff.--folgende).

Einzelne Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes betreffen beispielsweise die Ergonomie (§ 24), die Belüftung (§ 33) und Beleuchtung (§ 34) von Arbeitsplätzen oder den Umgang mit chemischen, physikalischen, biologischen oder anderweitig gefährlichen Substanzen und Maschinen etc.--et cetera (§§ 37 ff.).

Finnische Arbeitgeber haben sich mit einer speziellen Versicherung gegen Arbeitnehmer-Ansprüche auf Grund von Arbeitsunfällen abzusichern (mehr dazu im Artikel Pflichtversicherung dieses "Portal 21"-Länderbeitrags).

Germany Trade & Invest (Stand: 14.09.2020)

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