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Insolvenzregister
An jedem Insolvenzgericht wird im Büro des richterlichen Berichterstatters durch den Insolvenzsekretär (γραμματέας των πτωχεύσεων) ein Insolvenzregister (Μητρώο Πτωχεύσεων) geführt. Dieses enthält den Namen, die insolvent erklärt wurden oder die die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens beantragt haben. Am Insolvenzgericht in Athen wird ein allgemeines Register (Γενικό Μητρώο) geführt.
Ein allgemeines elektronisches Insolvenzregister gibt es in Griechenland bisher noch nicht. Dieses befindet sich noch im Aufbau. Wenn sich eine Gesellschaft in Liquidation befindet oder ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist dies allerdings im allgemeinen Handelsregister GEMI vermerkt.
Der Abschnitt Insolvenzrecht dieses Länderberichts bietet weiterführende Informationen zum Insolvenzverfahren nach griechischem Recht.