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Special | Indien | Robotik

Rahmenbedingungen: Preissensibler Markt

Die Einfuhrbedingungen für Roboter entsprechen denen anderer Industriemaschinen. Manuelle Arbeit ist billig und viele Unternehmen scheuen die Kosten für Automatisierung.

Der Zugang zum indischen Markt steht Unternehmen aus Deutschland weitgehend offen. Beschränkungen gibt es vor allem in Bereichen der inneren Sicherheit wie der Kernenergie oder der Rüstungsindustrie. Die Vorschriften über Einfuhrverbote und -beschränkungen in Indien werden in der Einfuhrliste "Indian Trade Classification (ITC) of Import Items" einschließlich der allgemeinen Anmerkungen im Abschnitt  "Chapter 1A: General Notes Regarding Import Policy" sowie den Verordnungen des Directorate General of Foreign Trade (DGFT) festgeschrieben.

Auf die Einfuhr von Industrierobotern (HS-Pos. 8479.50) wird ein Basiszoll von 7,5 Prozent erhoben. Zur Zollanmeldung von Waren muss der indische Importeur beim DGFT mit einer Importer Exporter Codenummer (IEC) registriert sein. Die Waren werden mit der Zollanmeldung (Bill of Entry) unter Vorlage der Warenbegleitpapiere zum zollrechtlich freien Verkehr oder für ein Zolllagerverfahren angemeldet. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Indian Customs EDI System (ICES).

Für bestimmte Bauteile wird Konformitätsbescheinigung benötigt 

In Anlage 3 der indischen Einfuhrliste werden Waren aufgeführt, für deren Inverkehrbringen und Inbetriebnahme die Einhaltung verbindlicher, vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgesetzter Normen vorgeschrieben ist. Zu dem Warenkreis zählen auch bestimmte Schalter und Sicherungen, Stromkabel und Stromzähler. Für diese Waren muss der indische Hersteller oder Importeur zunächst eine Konformitätsbewertung und Registrierung beim BIS beantragen.

Indien ist ein sehr preissensibler Markt, auf dem Anbieter von High-Tech-Ausrüstung und -Lösungen oft einen schweren Stand haben. Angesichts der nach wie vor niedrigen Kosten für manuelle Arbeit, scheuen mittelständische Unternehmen die hohen Anfangsinvestitionen bei der Industrieautomatisierung. Roboterhersteller müssen dies bei der Marktbearbeitung beachten und gegebenenfalls technisch weniger anspruchsvolle Alternativen anbieten, um mit indischen und kostengünstigeren Anbietern aus anderen Ländern konkurrieren zu können.   

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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