Rechtsbericht Irland Steuerrecht

Irischer Haushaltsentwurf für 2027 vorgelegt

Am 6. Oktober 2026 hat die irische Regierung den Entwurf des Haushalts (Budget 2027) vorgestellt. Mit ihm will sie ihren wirtschaftsfreundlichen Kurs fortsetzen.

Karl Martin Fischer

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Im Mittelpunkt stehen mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der irischen Wettbewerbsfähigkeit. So wird die Steuererleichterung für neu gegründete Unternehmen bis Ende 2030 verlängert. Diese Regelung entlastet junge Unternehmen in den ersten fünf Geschäftsjahren von der Körperschaftsteuer auf operative Gewinne sowie bestimmte Veräußerungsgewinne. Ebenfalls erhalten bleibt die steuerliche Förderung von Innovationen in Form der „Knowledge Development Box“, die eine steuerliche Begünstigung bestimmter Erträge aus geistigem Eigentum ermöglicht. Diese soll bis zum 1. Januar 2032 verlängert werden. 

Mehr Vergünstigungen für Forschung

Außerdem sollen Unternehmen künftig mehr an Dritte vergebene Forschungsleistungen in die Berechnung des F&E-Steuerkredits (R&D Tax Credit) einbeziehen können. Die Grenze steigt von bisher 15 Prozent beziehungsweise 100.000 Euro auf 20 Prozent beziehungsweise 200.000 Euro. So wird insbesondere die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungseinrichtungen und spezialisierten Dienstleistern gefördert.

Gleichzeitig wird der Betrag, der bei der F&E-Steuergutschrift bereits im ersten Jahr vollständig ausgezahlt werden kann, von 87.500 Euro auf 105.000 Euro erhöht. Das verbessert die Liquidität forschungsintensiver Unternehmen. 

Mehr "small companies" profitieren von Vereinfachungen

Das Budget enthält außerdem Erleichterungen bei der Körperschaftsteuerverwaltung. Die Schwelle für sogenannte „small companies“ wird von 200.000 auf 350.000 Euro angehoben, wobei dafür nicht der Umsatz oder die Mitarbeiterzahl, sondern die Höhe der Körperschaftsteuerschuld maßgeblich ist. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle können vereinfachte Regeln für Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen nutzen. Durch die Anhebung werden künftig deutlich mehr Unternehmen von diesen Erleichterungen profitieren. Zudem sollen die Vorschriften für Vorauszahlungen insgesamt vereinfacht werden

Die Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax) wird gesenkt. Der allgemeine Steuersatz auf Veräußerungsgewinne sinkt für Veräußerungen ab dem 7. Oktober 2026 von 33 auf 31 Prozent. Dies kann insbesondere bei Beteiligungsverkäufen, Unternehmensveräußerungen oder Umstrukturierungen relevant werden. Für Bauland bleibt es hingegen beim bisherigen Steuersatz von 33 Prozent.

Auch Arbeitgeber sind von Änderungen betroffen

Auch für Arbeitgeber enthält das Budget relevante Maßnahmen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die maßgebliche PRSI-Schwelle (bei der PRSI (Pay Related Social Insurance) handelt es sich um die irische Sozialversicherung) von 552 auf 600 Euro pro Woche ansteigen. Für Arbeitnehmer mit niedrigeren Wochenlöhnen gelten dadurch länger die günstigeren Arbeitgeberbeiträge. Diese Maßnahme soll insbesondere in arbeitsintensiven Branchen die Lohnnebenkosten reduzieren.

Allerdings wurde im Zusammenhang mit dem Budget auch entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2027 um 5,6 Prozent (von 14,15 auf 14,94 Euro pro Stunde) anzuheben.

Sonstige Änderungen

Zusätzliche Entlastungen ergeben sich durch die Verschiebung mehrerer bereits beschlossener Erhöhungen der CO₂-Steuer und der Mineralölsteuer. Unternehmen müssen daher zunächst geringere Mehrbelastungen bei Kraftstoff- und Energiekosten tragen als bislang vorgesehen. Davon profitieren vor allem Transport-, Logistik-, Bau- und andere energieintensive Unternehmen.

Schließlich signalisiert der Haushalt weitere Reformen. Die Regierung kündigt eine umfassende Überprüfung der irischen Zinsbesteuerung, der Besteuerung privater Kapitalanlagen sowie der bestehenden Unternehmensförderprogramme an.

Erfahrungsgemäß werden die wesentlichen Budgetbeschlüsse in Irland später im Finance Act tatsächlich umgesetzt, auch wenn sich einzelne technische Details während des parlamentarischen Verfahrens noch ändern können.

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