Portal 21 Irland
Registrierung
Irische Kapitalgesellschaften (companies) und als Personengesellschaften mit beschränkter Haftung verfasste Limited Partnerships (Section 21 Companies Act 2014) müssen sich im irischen Unternehmensregister registrieren. Dieses wird von einer eigenen Behörde geführt, dem Companies Registration Office, das dem irischen Wirtschaftsministerium untersteht. Auch ausländische Unternehmen, die in Irland eine Zweigniederlassung (branch) gründen, müssen sich binnen 30 Tagen in das Unternehmensregister eintragen (Section 1302 und 1304 Companies Act 2014).
Basisinformationen über registrierte irische Unternehmen, etwa registrierter Name und Geschäftssitz, Registernummer und Datum der Registrierung, Gesellschaftsstatus sowie das Datum der Abgabe der letzten Jahresmeldung (annual return) sind auch für deutsche Dienstleistungsempfänger kostenlos im Internetauftritt des Companies Registration Office abfragbar. Nähere Informationen, beispielsweise Kopien der letzten Jahresmeldungen oder Jahresabschlüsse (statutory financial statements), sind allerdings kostenpflichtig zu bestellen. Jahresmeldungen müssen von irischen Unternehmen innerhalb von 28 Tagen nach ihrer Erstellung beim Unternehmensregister eingereicht werden (Section 343 Companies Act 2014). Jahresabschlüsse sind den Jahresmeldungen grundsätzlich beizufügen (Section 347 Companies Act 2014).
Benutzt ein irischer Unternehmer zudem einen Firmennamen (business name), der nicht seinem eigenen Namen oder (bei Gesellschaften) dem vollen Gesellschaftsnamen entspricht, muss er den Firmennamen nach Section 3 des Firmennamenregistergesetzes (Registration of Business Names Act, 1963) beim Unternehmensregister registrieren. Dieses führt ein Verzeichnis über die Firmennamen (Section 13 Registration of Business Names Act, 1963).
Germany Trade & Invest (Stand: Januar 2026)