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Kanada: Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist sowohl Gegenstand des Bundes- als auch des Provinzrechts. (Stand: 11.06.2025)
Von Jan Sebisch | Bonn
Partnership
Das Partnergesellschaftsrecht (Partnership Law) in Kanada fällt in die Zuständigkeit der Provinzen. Die Partnership ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Gesellschaftern. Sie ist keine juristische Person, kann aber in eigenem Namen klagen, verklagt werden und Vermögen besitzen. Eine Partnership kann als General Partnership, als Limited Partnership oder als Limited Liability Partnership betrieben werden.
Die Gründung einer General Partnership ist formlos möglich; ein Gesellschaftsvertrag ist jedoch immer ratsam. Die meisten General Partnerships müssen sich bei den Provinzen und Territorien registrieren, in denen sie Geschäfte tätigen möchten. Die Partnern einer General Partnership haften unbeschränkt für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Jeder Partner hat das Recht zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens, es sei denn, der Vertrag sieht eine andere Regelung vor. Weitere Einzelheiten regeln die Provinzen in ihrem jeweiligen Partnership Act.
Bei der Limited Partnership muss mindestens ein Partner unbeschränkt haften. Die Limited Partnership setzt einen schriftlichen Gründungsvertrag voraus und – je nach Provinz – eine Registrierung bei der zuständigen Behörde (zum Beispiel Ontario Ministry of Consumer and Commercial Relations). Zusätze, die auf eine beschränkte Haftung schließen lassen (zum Beispiel “Ltd.“, “Corp“) dürfen nicht verwendet werden. Weitere Einzelheiten der Limited Partnership sind Gegenstand des in einigen Provinzen geltenden Limited Partnership Act.
Schließlich ist auch die Gründung einer Limited Liability Partnership möglich, deren Einsatzmöglichkeiten allerdings nach dem Recht einiger Provinzen – zum Beispiel nach dem Partnership Act der Provinz Ontario – beschränkt sein können. Durch sie können die Gesellschafter einer General Partnership ihre ansonsten unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung beschränken. Maßgeblich sind auch hier die einzelnen Bestimmungen der Provinzen.
Corporation
Die Corporation ist eine Kapitalgesellschaft, die in unterschiedlichen Varianten auf Bundes- oder Provinzebene (Federal Corporation, Provincial Corporation) gegründet werden kann. Rechtsgrundlage einer Federal Corporation ist der Canada Business Corporation Act (CBCA). Eine nach Bundesrecht gegründete Federal Corporation hat unter anderem den Vorteil, ihren Namen in ganz Kanada zu verwenden, muss aber dennoch auch in der Provinz gegründet werden muss, in der sie hauptsächlich tätig sein wird.
Die Corporation (Kapitalgesellschaft) ist eine eigenständige juristische Person, deren Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften. Eine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten und Handlungen der Gesellschaft besteht nicht.
In Kanada existiert in der Regel keine große Auswahl in Bezug auf die Form der Corporation. Die meisten eingetragenen Unternehmen sind business corporations (nach dem Recht von British Columbia und Nova Scotia als „companies“ bekannt) und weisen dies durch die Annahme einer der austauschbaren Bezeichnungen, abgekürzt als „Inc.“, „Ltd.“ (‚Ltée‘ auf Französisch) oder „Corp.“, aus.
Joint Venture
Das sogenannte Joint Venture ist gesetzlich nicht definiert. Im Rahmen eines Joint Venture schließen sich Unternehmen zum Zweck der gemeinsamen Durchführung von Projekten zusammen. Um zu vermeiden, dass eine Partnership gegründet wird, sollte im Joint Venture Agreement ausdrücklich festgelegt werden, dass die Gründung einer Partnership nicht beabsichtigt ist. Im Agreement sollte auch der Umfang des Unternehmens, das Kontroll- und Entscheidungsverfahren, Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die zu ergreifenden Maßnahmen zur Streitbeilegung vereinbart werden. Ein Joint Venture ist kein Rechtsträger, der vor Gericht klagen beziehungsweise verklagt werden kann. Diese Rechte und Pflichten werden von den an dem Joint Venture beteiligten Rechtspersonen wahrgenommen.
Wettbewerbsrecht
In Kanada wird das Wettbewerbsrecht durch den Competition Act geregelt. Um nicht in Konflikte mit dem kanadischen Wettbewerbsbüro (Competition Bureau Canada) zu geraten, sollten Unternehmen sicherstellen, dass alle ihre Produkte auf dem kanadischen Markt ordnungsgemäß beworben werden. Beim Competition Bureau Canada handelt es sich um eine unabhängige Regierungsbehörde, die für die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zuständig ist. Sie überwacht den kanadischen Markt, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und geht gegen wettbewerbswidrige Praktiken vor. Ziel ist es, Verbraucher:innen zu schützen und eine dynamische, innovative Wirtschaft zu fördern.