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Recht kompakt | Kanada | Vertriebsrecht

Kanada: Vertriebsrecht

In Kanada stellen Handelsvertreter eine klassische Vertriebsmöglichkeit dar. (Stand: 11.06.2025)

Von Jan Sebisch | Bonn

Handelsvertreter 

In Kanada stellen Handelsvertreter (independent sales agent; in der Provinz Québec: mandatary) eine klassische Vertriebsmöglichkeit dar. Im Rahmen eines Handelsvertreterverhältnisses verpflichtet sich ein Handelsvertreter, für einen anderen (den sogenannten principal), dauerhaft mit dem Ziel der Vermittlung von Möglichkeiten zum Abschluss von Geschäften oder des Abschlusses selbst tätig zu werden. Hierfür erhält der Handelsvertreter eine Provision. Grundsätzlich können natürliche und juristische Personen als Handelsvertreter tätig werden.

Handelsvertretervertrag

Handelsvertreterverträge können in Kanada mündlich als auch schriftlich sowie befristet (auf bestimmte Dauer) als auch unbefristet (für unbestimmte Zeit) geschlossen werden. In einigen Vertragskonstellationen wird auch zunächst die Absolvierung einer Probezeit vereinbart. 

Üblicherweise enthalten Handelsvertreterverträge eine Vertragsklausel, in deren Rahmen sowohl der principal als auch der Handelsvertreter den Vertrag innerhalb einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen können. Gesetzliche Kündigungsfristen existieren im kanadischen Handelsvertreter nicht. Die Kündigungsfrist hängt im Allgemeinen von der geschäftlichen Tätigkeit ab, für die der Handelsvertretervertrag geschlossen worden ist. Zudem existiert in Handelsvertreterverträgen in Kanada üblicherweise auch eine Klausel, die die außerordentliche Kündigung des Vertrages vorsieht, wenn der Handelsvertreter gegen seine Pflichten oder gesetzliche Vorschriften verstößt. 

Wird der Handelsvertretervertrag nicht durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet, besteht die Möglichkeit, dass der Handelsvertreter gegen den principal einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. Ein Ausgleichsanspruch ist im kanadischen Recht grundsätzlich nicht vorgesehen. Gewöhnlich wird ein Ausgleichanspruch aber vertraglich vereinbart.

Rechtswahl, Gerichtsstandvereinbarung und Schiedsklausel 

Im Rahmen eines Vertragsschlusses im internationalen Bereich ist die Wahl des anzuwendenden Rechts eine der ersten zentralen Fragen. Informationen zur Rechtswahl, Gerichtsstandvereinbarung und Schiedsklausel in Handelsvertreterverträgen in Kanada finden Sie im dem GTAI-Rechtsbericht: Markteintritt in Kanada durch Absatzmittler.  

Vertragshändler

Der Vertragshändlervertrag ist eine dem Handelsvertretervertrag ähnliche rechtliche Konstruktion. Im kanadischen Recht findet auch die Differenzierung statt, die den allgemeinen Grundsätzen entspricht.

Vertragshändler (distributor) sind unabhängige Unternehmer, die auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Waren von Herstellern/Lieferanten beziehen und diese an Einzelhändler oder direkt an Konsumenten weiterveräußern. Der Warenankauf und das damit verbundene Geschäftsrisiko liegen ausschließlich in der Sphäre des Vertragshändlers. Die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung unterliegt ebenfalls kaum gesetzlichen Vorgaben. Einzelne Vorgaben können sich aber aus der Rechtsprechung ergeben.

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