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Rechtsbericht | Kanada | Wirtschaftsrecht

Kanadas Lieferkettengesetz ist in Kraft getreten

Kanadas neues Gesetz zur Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit entlang der Lieferketten ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Der kanadische Fighting Against Forced and Child Labour in Supply Chains Act ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen treffen nunmehr jährliche Berichtspflichten. Die Sorgfaltspflichten werden ab dem 31. Mai 2024 gelten. Das Gesetz gilt allgemein für Rechtsträger (entities), die:

  • Waren in Kanada oder im Ausland produzieren, verkaufen oder vertreiben (produce, sell, or distribute goods in Canada or abroad);
  •  im Ausland hergestellte Waren nach Kanada importieren (import goods produced abroad into Canada); oder 
  • einen Rechtsträger beherrschen, der die beiden oben genannten Tätigkeiten ausübt (control an entity engaged in the aforementioned activities).   

Als Rechtsträger definiert das Gesetz Kapitalgesellschaften (corporations), Trusts, Personengesellschaften (partnerships) oder andere Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die:

  • an einer kanadischen Börse notiert sind,
  • per Gesetz als Rechtsträger des Lieferkettengesetzes gelten oder
  • einen Geschäftssitz in Kanada haben, in Kanada geschäftlich tätig sind oder über Vermögenswerte in Kanada verfügen und in mindestens einem der beiden letzten Geschäftsjahre auf der Grundlage ihres Konzernabschlusses mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllen:
  1. mindestens 20 Millionen Kanadische Dollar (kan$) an Vermögenswerten haben;

  2. einen Umsatz von mindestens 40 Millionen kan$ erwirtschaftet haben; oder

  3. durchschnittlich mindestens 250 Arbeitnehmer beschäftigt haben.

In Bezug auf den Anwendungsbereich und die Berichtserstattungspflichten hat Public Safety Canada einen Leitfaden veröffentlicht. Zusätzlich zu den Berichtserstattungspflichten sind die betroffenen Rechtsträger verpflichtete einen Online-Fragebogen auszufüllen.

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