Zollbericht Kanada Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - Kanada reagiert auf US-Zölle mit Gegenmaßnahmen

Kanada schlägt zurück: ab dem 8. September gelten für viele US-Produkte Zusatzzölle von 15 bis 50 Prozent.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Zusatzzölle für Produkte aus zahlreichen Branchen

Ab dem 8. September 2026, 00:01 Uhr, werden bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr nach Kanada mit zusätzlichen Zöllen von 15, 25 oder 50 Prozent belegt. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die von den USA am 22. August 2026 eingeführten Zusatzzölle von 50 Prozent auf kanadische Waren.

Die kanadischen Zusatzzölle betreffen zahlreiche Sektoren, darunter Milchprodukte, Haushaltsgeräte und Elektronik. Welche Produkte in welcher Höhe betroffen sind, kann der List of Goods Subject to Surtax entnommen werden.

Bereits vor dem 8. September 2026 belegte Kanada zahlreiche Produkte mit Zusatzzöllen, um auf die Maßnahmen der USA zu reagieren. Unter anderem wurden seit März 2025 bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr nach Kanada mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent belegt. Dies ändert sich nun dahingehend, dass der Zollsatz für Stahl- und Aluminiumprodukte auf 50 Prozent angehoben wird. Auch andere Produkte müssen eine Erhöhung des Zusatzzollsatzes hinnehmen, beispielsweise Möbel und Bekleidung. 

Quellen und weitere Informationen:

Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge weiterhin in Kraft

Die zum 9. April 2025 verhängten Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Einfuhren von Kfz aus den USA bleiben weiterhin in Kraft. Trotz der Ausweitung des betroffenen Produktportfolios zum 8. September 2026 und der teilweise erhöhten Zollsätze (siehe oben) bleiben die Zusatzzölle auf Fahrzeuge in Kraft.

Sowohl neue als auch gebrauchte Kraftfahrzeuge, einschließlich Kraftfahrzeuge mit Elektromotoren und Kraftfahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotoren, werden mit den Zusatzzöllen belastet. Bei Kfz, die die USMCA-Ursprungsregeln erfüllen, gilt der Zusatzzoll nur für den US-amerikanischen Anteil des Fahrzeugs. 

Die kanadische Regierung hat die Liste der betroffenen Waren mit entsprechender Zolltarifnummer und Beschreibung veröffentlicht. Diese Liste sollte stets in Verbindung mit dem kanadischen Zolltarif gelesen werden.

Bestimmte Fahrzeugimporteure können unter klar definierten Bedingungen eine Rückerstattung der auf in den USA hergestellten Fahrzeugen erhobenen Zusatzzölle erhalten, um negative Auswirkungen auf die kanadische Automobilindustrie zu begrenzen.

Quellen und weitere Informationen: 

Zollkontingente für die Einfuhr von bestimmten Stahlerzeugnissen

Seit dem 27. Juni 2025 unterliegen bestimmte Stahlwaren, die nach Kanada importiert werden, einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent, sofern sie über das festgelegte Kontingent hinaus eingeführt werden.

Die Kontingente gelten für die Einfuhr von Flach-, Lang-, Rohr-, Halbzeug- und Edelstahlerzeugnissen und sowohl für Länder ohne Freihandelsabkommen mit Kanada als auch für Freihandelspartner, wobei die USMCA-Staaten (Mexiko und USA) ausgenommen sind. Das jährliche Kontingent wird in vierteljährliche Zeiträume unterteilt. Nicht in Anspruch genommenen Mengen aus den vorangegangenen Zeiträumen werden auf den folgenden Zeitraum übertragen. Das in jedem Quartal verfügbare Kontingent unterliegt ebenfalls einer Mengenbegrenzung pro Ursprungsland. Bei Überschreitung der jeweiligen Kontingente fällt ein Zusatzzollsatz von 50 Prozent an.

Der Importeur muss über eine entsprechende Genehmigung verfügen, um zu erklären, dass die Einfuhr unter das Zollkontingent fällt und nicht dem Zusatzzoll unterliegt. Liegt diese Genehmigung nicht vor, fällt der Zusatzzoll automatisch an.

Der Zuschlag wird zusätzlich zu allen anderen anwendbaren Zuschlägen erhoben. Beispielrechnungen stellt die Canada Border Services Agency (CBSA) zur Verfügung.

Quellen und weitere Informationen:

Waren mit Ursprung in den USA betroffen

Die von Kanada eingeführten Maßnahmen gelten nur für Waren mit Ursprung in den USA. Der Ursprung der eingeführten Ware ist nachzuweisen. Dies erfolgt bei Handelswaren durch einen Ursprungsnachweis, zumeist in Form einer Handelsrechnung oder eines anderen Dokuments mit den entsprechenden Datenelementen. Gelegenheitswaren sowie persönliche Einfuhren gelten dann als US-Ursprungsware, wenn die Ware als US-Ware gekennzeichnet ist oder die Ware keine Herkunftslandkennzeichnung hat und kein Beweis dafür vorliegt, dass es ein Produkt eines anderen Landes als den USA ist.

Die Maßnahmen finden auch dann Anwendung, wenn sie aus einem anderen Land als den USA nach Kanada exportiert werden, sofern die Waren einen US-Ursprung aufweisen.

Ausnahmen für bestimmte Wareneinfuhren

Die kanadischen Gegenmaßnahmen finden keine Anwendung auf US-Waren, die sich vor Inkrafttreten der Zusatzzölle oder am Tag ihres Inkrafttretens bereits auf dem Weg nach Kanada befanden. Importeure müssen beispielsweise in Form eines Versanddokuments (Konnossement) nachweisen können, dass die Waren auf dem Weg nach Kanada waren, um von den Zusatzzöllen befreit zu werden.

Von den zusätzlichen Zöllen sind bestimmte Rückwaren, Veredelungswaren und Waren, die unter Position 40.11 des kanadischen Zolltarifs fallen, befreit.

Verfahren zur Beantragung von Zollbefreiungen

Um die Auswirkungen dieser Gegenmaßnahmen auf kanadische Arbeitnehmer und Unternehmen abzumildern, soll die Befreiung von der Zahlung der Zusatzzölle oder auch die Erstattung bereits gezahlter Zusatzzölle ermöglicht werden. 

Weitere Informationen zur Beantragung stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. 

Quelle und weitere Informationen: 

Kanada bringt US-Zusatzzölle vor die WTO

Am 7. April 2025 gab die Welthandelsorganisation (WTO) bekannt, dass sich Kanada an das WTO-Streitbeilegungsgremium gewendet hat, um gegen die zusätzlichen Zölle der USA auf Autos und Autoteile aus Kanada vorzugehen. Die US-Maßnahmen seien nicht mit den Verpflichtungen der USA aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) 1994 vereinbar.

Quelle und weitere Informationen: