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Vertragsrecht

Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)

Beim Vertragsschluss im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Litauen und Deutschland kann auch über das litauische Recht das sogenannte UN-Kaufrecht (CISG) zur Anwendung kommen, gilt es doch in beiden Ländern vorrangig für grenzüberschreitende Kaufverträge.

Kam es hingegen zu einem wirksamen Ausschluss des UN-Kaufrechts, so kommt als für Verträge in Litauen relevante Rechtsgrundlage nicht zuletzt das litauische Zivilgesetzbuch (Civilinis Kodeksas - Civil Code in Betracht (abgekürzt ZGB, Gesetz Nr.--Nummer VIII-1864 vom 18.7.2000).

Das litauische ZGB trifft zu den folgenden Bereichen Regelungen:

  • Abschlüsse von Verträgen
  • Rechtliche Wirkung von Verträgen
  • Formerfordernisse von Verträgen
  • Inhalt, Erfüllung und Beendigung von Verträgen

Im ZGB Litauens sind insbesondere der Teil II über Juristische Personen nach litauischem Recht zu beachten:

  • Kapitel IV (Allgemeine Bestimmungen, Artikel 2.33-2.58)
  • Kapitel V (Gründung einer juristischen Person, Artikel 2.59-2.73)
  • Kapitel VI (Rechtsfähigkeit von juristischen Personen, Artikel 2.74-2.80)
  • Kapitel VII (Organe einer juristischen Person, Artikel 2.81-2.94)
  • Kapitel VIII (Liquidation und Umstrukturierung von juristischen Personen, Artikel 2.95-2.114)

Ergänzend ist auf das litauische Sprachengesetz (No. I-779 Zin., 1995, No. 15-344) hinzuweisen. Hiernach (Artikel 9) sind Verträge mit ausländischen natürlichen Personen und juristischen Personen abzuschließen in der litauischen Landessprache sowie in einer Sprache, die von beiden Vertragsparteien anerkannt wird.

Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)