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Portal 21 Malta

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) ist insbesondere durch das neue maltesische Dienstleistungsgesetz (Services (Internal Market) Act / Att dwar Servizzi li jingħataw fis-Suq Intern) umgesetzt worden. Dieses vereinfacht vor allem Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren für Dienstleister. Das Dienstleistungsgesetz erlegt allerdings auf der anderen Seite Dienstleistern in Malta bestimmte Informationspflichten auf. Zu den Dienstleistungsempfängern zur Verfügung zu stellenden Informationen gehören unter anderem

  • Name, Rechtsform, Rechtsstatus und Anschrift des Dienstleisters,
  • seine Umsatzsteueridentifikationsnummer,
  • seine Unternehmensregisternummer,
  • bei reglementierten Berufen (siehe unten) Angaben zur Berufsbezeichnung und zum Berufsverband, dem der Dienstleistungserbringer angehört,
  • die Hauptmerkmale der Dienstleistung (wenn sie nicht aus dem Kontext hervorgehen) und deren Preis, falls der Dienstleister diesen im Voraus festlegt.

Weitere Ausführungen zu den nach dem maltesischen Dienstleistungsgesetz nötigen Informationspflichten enthalten auch die Rubriken Internationales Privatrecht, Vertragsrecht, Pflichtversicherung, Zuständige Gerichte und Außergerichtliche Streitbeilegung dieses "Portal 21"-Malta-Beitrages.

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