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Portal 21 Malta

Gewerblicher Rechtsschutz

Patente:
Die Rechtsgrundlage des maltesischen Patentrechts ist das Patent- und Geschmacksmustergesetz (Patents and Designs Act / Att dwar il-Privattivi Industrijali u d-Disinni). Nach dessen Artikel 26 beträgt die Laufzeit eines maltesischen Patentes 20 Jahre ab Antragstellung, wenn die Patentgebühren regelmäßig entrichtet werden.

Geschmacksmuster:
In Malta registrierte Geschmacksmuster genießen nach Artikel 72 des Patents and Designs Act Schutz für eine Zeit von fünf Jahren ab dem Antragsdatum. Eine Verlängerung der Schutzdauer um jeweils fünf weitere Jahre bis zu einem Maximum von 25 Jahren ist allerdings möglich.

Marken:
Das Markenrecht Maltas fußt auf dem Markengesetz (Att dwar it-Trademarks / Trademarks Act). Nach Artikel 57dieses Gesetzes ist eine maltesische Marke grundsätzlich für eine Dauer von zehn Jahren geschützt, beginnend mit dem Datum der Registrierung. Eine Verlängerung um weitere zehn Jahre ist jedoch möglich.

Germany Trade & Invest (Stand: Januar 2024)

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