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Maltesisches Bagatellverfahren

Auch nach nationalem Recht besteht in Malta ein vereinfachtes Bagatellverfahren für bestimmte Forderungen mit einem Streitwert von bis 5.000 Euro. Rechtsgrundlage ist das Bagatellverfahrensgerichtsgesetz (Small Claims Tribunal Act). Für dieses Verfahren sieht der Small Claims Tribunal Act in Artikel 9 vereinfachte Verfahrensvorschriften vor. Außerdem ist das Bagatellverfahrensgericht (Small Claims Tribunal) zuständig. In welchen Fällen es genau zuständig ist, beschreibt der Abschnitt örtliche und sachliche Zuständigkeit dieses Länderberichts. Seit 1.7.2013 können Klagen vor dem Bagatellverfahrensgericht auch online erhoben werden. Die Regelungen finden sich in der maltesischen Gesetzesanordnung Nr. 164/2013 (Small Claims Tribunal (Filing of Acts by Electronic Means) Rules, 2013). 

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