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Verfahren vor dem 10.1.2015
Für Entscheidungen, die in vor dem 10.1.2015 eingeleiteten gerichtlichen Verfahren ergangen sind, kommt die EuGVVO in der Fassung der Brüssel-I-Verordnung zur Anwendung, sofern sie in den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fallen.
Da mittlerweile nur noch sehr wenige Verfahren von diesen Regeln betroffen sein dürften, wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung der Brüssel-I-Verordnung verzichtet.