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EU-Mercosur-Deal: Regeln, Chancen, Hürden für deutsche Exporteure
Seit Mai 2026 stärkt das EU-Mercosur-Interimsabkommen den Waren- und Dienstleistungsfluss zwischen Europa und Südamerika. Doch wer von sinkenden Zöllen, schnelleren Verfahren und dem Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen profitieren will, muss die neuen Regeln genau kennen.
18.06.2026
Von Jasmin Oberdorfer (wortwert), Köln
Mit festem Händedruck und zahlreichen Unterschriften wuchs am 17. Januar 2026 in Paraguays Hauptstadt Asunción zusammen, was seit 1999 verhandelt wurde: Spitzenvertreter der EU und führende Politiker von vier der Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) unterzeichneten das lang erwartete Partnerschaftsabkommen (EMPA) zwischen den beiden Wirtschaftsblöcken.
Damit entsteht eine der größten Handelszonen der Welt – mit 31 Staaten, mehr als 700 Millionen Menschen und fast einem Fünftel des globalen BIP. Die Europäische Kommission schätzt, dass die jährlichen Exporte in die Mercosur-Länder durch den Freihandelsteil des Abkommens um 39 Prozent steigen werden, das entspricht einem Wert von rund 49 Milliarden Euro. „Mit dieser Win-Win-Partnerschaft werden wir alle gewinnen – wirtschaftlich, diplomatisch und geopolitisch“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen der Unterzeichnungszeremonie. „Unsere Unternehmen werden Exporte, Wachstum und Arbeitsplätze schaffen. Wir werden uns gegenseitig bei unserer Energiewende und dem digitalen Wandel unterstützen.“
Seither hat das Tempo der praktischen Umsetzung angezogen: Schon dreieinhalb Monate später, am 1. Mai 2026, trat das Interimshandelsabkommen (iTA) zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vorläufig in Kraft. Es legt in 23 Kapiteln fest, wie der Handelsteil des Partnerschaftsabkommens bereits vor dem Start des gesamten Regelwerks greift. Das iTA erleichtert den Warenverkehr, senkt Zölle und verringert Bürokratie. Für deutsche Unternehmen eröffnen sich dadurch neue Geschäftschancen in Südamerika. Doch wer profitieren will, sollte genau wissen, welche Regeln bereits gelten. Germany Trade & Invest hat einen Blick in das mehrere hundert Seiten starke Vertragswerk geworfen.
Das EU-Mercosur-Abkommen
Ein Deal, zwei Verträge, über 25 Jahre Verhandlung
Die EU und die vier Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay begannen 1999 mit den Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen. Nach einem Vierteljahrhundert intensiver Gespräche erzielten beide Seiten Ende 2024 eine Einigung. Das Ergebnis sind zwei separate, aber miteinander verknüpfte Abkommen, die die Vertragsparteien am 17. Januar 2026 in Paraguay unterzeichneten.
Das Partnerschaftsabkommen (EMPA) umfasst die drei Säulen politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel. Es wird wirksam, sobald alle EU-Mitgliedstaaten und Mercosur-Partner das Abkommen ratifiziert haben. Bereits am 1. Mai 2026 trat das Interimshandelsabkommen (iTA) in Kraft. Es deckt ausschließlich die handelspolitischen Bereiche des EMPA ab, für die die Europäische Kommission und die Parlamente der Mercosur-Länder zuständig sind. Sobald das vollständige EMPA in Kraft ist, wird das iTA ersetzt und verliert seine Gültigkeit.
Zollabbau: vom Höchstzollsatz zum Nulltarif
Mit dem neuen Handelsabkommen senken die EU und die Mercosur-Staaten schrittweise rund 90 Prozent ihrer gegenseitigen Einfuhrzölle oder heben sie vollständig auf. Ein verbindlicher Zeitplan legt für jedes Produkt fest, in wie vielen Etappen die Zölle sinken und ab wann Waren zollfrei gehandelt werden dürfen. Einige Produkte, etwa bestimmte Agrargüter, medizinische Geräte oder Spezialmaschinen, profitieren bereits seit dem 1. Mai 2026 von Zollfreiheit in den Mercosur-Ländern. Für sensible Bereiche gelten dagegen Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren, zum Beispiel im Bereich Verbrennerautos.
„Durch den schrittweisen Wegfall eines Großteils der Zölle ist ein spürbarer Schub für den gegenseitigen Handel zu erwarten“, sagt Samina Sultan, Senior Economist für europäische Wirtschaftspolitik und Außenhandel beim Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. „Das eröffnet etwa deutschen Maschinenbauern, aber auch der Chemiebranche viele neue Absatzchancen.“ In der EU-Datenbank Access2Markets können exportierende Unternehmen über die jeweilige Zolltarifnummer prüfen, welche Zollsätze für ihre Produkte vorgesehen sind.
Ursprungsregeln: die Herkunft zählt
Wer von den Zollvorteilen profitieren will, muss nachweisen, dass seine Ware ihren Ursprung in der EU oder im Mercosur hat. Als Ursprungsware gelten Produkte, die dort vollständig hergestellt oder aus Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft gefertigt wurden. Auch Erzeugnisse mit Anteilen aus Drittländern gehören dazu, wenn sie bestimmte produktspezifische Regeln erfüllen. Für einige Produktgruppen wie zum Beispiel Textilien gelten zudem Sonderbestimmungen.
Bei Warensendungen mit einem Wert von bis zu 6.000 Euro darf jeder Exporteur selbst auf der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument erklären, dass die Ware aus der EU beziehungsweise dem Mercosur stammt. Liegt der Warenwert höher, muss das Unternehmen beim Zoll als REX‑Ausführer registriert sein. Darüber hinaus müssen die Waren direkt zwischen den Vertragsparteien transportiert werden. Eine Durchfuhr durch Drittstaaten ist nur erlaubt, wenn die Waren unter zollamtlicher Aufsicht bleiben. Über die Datenbank WuP online und das Tool ROSA können Unternehmen mithilfe der Zolltarifnummer prüfen, ob ihre Produkte die Voraussetzungen für eine Zollpräferenz erfüllen.
Konformität: weniger Hürden bei Zulassungen
Auch Handelshemmnisse, die durch unterschiedliche technische Vorschriften und Normen entstehen, sollen der Vergangenheit angehören. Die Vertragsparteien wollen dazu auf Basis internationaler Standards Handelserleichterungen entwickeln. Eine gegenseitige Anerkennung von Produktvorschriften ist nicht geplant. Importierte Waren müssen also auch weiterhin die Anforderungen des jeweiligen Zielmarkts erfüllen. Das Abkommen sieht ebenfalls keine gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren vor. Eine Anerkennung ist lediglich in ausgewählten Bereichen möglich, etwa bei Sicherheitsprüfungen von Elektro‑ und Elektronikgeräten.
„Das Potenzial für Investitionen ist groß“
Alexander Seitz, Executive Chairman der Volkswagen Group South America Region, über Chancen und Hürden des EU-Mercosur-Abkommens.
Herr Seitz, welche Impulse für Handel und Investitionen setzt das Abkommen?
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Mercosur und der EU zu stärken. Es ist eine Chance, den Handel, Investitionen und die industrielle Vernetzung auszuweiten. Brasilien beispielsweise kann bei Zukunftsthemen wie Dekarbonisierung, erneuerbare Energien und Künstliche Intelligenz eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus erhöht das Abkommen die Planbarkeit für Investoren. Das ist besonders wichtig in einer Zeit, in der Unternehmen ihre Liefer- und Produktionsketten diversifizieren.
Welche Chancen eröffnet das Abkommen für Unternehmen, und welche Hürden bestehen?
Das Abkommen kann Investitionen beschleunigen, den technologischen Austausch fördern und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der Region stärken. Für global tätige Unternehmen gewinnt Südamerika als Produktions-, Entwicklungs- und Exportstandort weiter an Bedeutung. Zugleich existieren strukturelle Herausforderungen, etwa bei den Zöllen im Automobilsektor und der regulatorischen Harmonisierung. Das Potenzial für Investitionen ist groß, erfordert jedoch langfristige Perspektiven, regulatorische Stabilität und ein abgestimmtes Vorgehen von Regierungen und Industrie.
Was bedeutet das Abkommen konkret für die Automobilbranche?
Die Automobilindustrie dürfte einer der größten Nutznießer des Abkommens sein. Die Branche durchläuft aktuell einen tiefgreifenden Wandel – vorangetrieben durch Elektrifizierung und Digitalisierung. Das Abkommen kann diese Transformation in Südamerika durch besseren Zugang zu neuen Technologien, fortschrittlicher Fertigung und Investitionen beschleunigen.
Dienstleistungen: Chancen und Limits
Das Abkommen erleichtert europäischen Anbietern den Einstieg in den südamerikanischen Dienstleistungssektor, sofern ihre Leistungen kommerziellen Zwecken dienen. Die Regelungen orientieren sich am Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO und unterscheiden verschiedene Arten von Dienstleistungen, die von grenzüberschreitenden Dienstleistungen bis hin zu Dienstleistungen mit Präsenz natürlicher Personen reichen. Die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes ist nun viel umfangreicher, doch je nach Art der Dienstleistung gibt es in einigen Branchen immer noch nennenswerte Beschränkungen. So kann beispielsweise der Zugang zu Bergbauprojekten in Argentinien, an denen ausländische Personen beteiligt sind, von einer Genehmigung durch die argentinische Regierung abhängen. In Brasilien dürfen nur rechtmäßig gegründete und von den zuständigen Behörden zugelassene Unternehmen grenzüberschreitende Telekommunikationsdienstleistungen anbieten.
Öffentliche Aufträge: mitbieten erlaubt
Auch öffentliche Ausschreibungen in den Mercosur-Ländern eröffnen neue Geschäftschancen. Europäische Unternehmen können sich unter gleichen Wettbewerbsbedingungen an Ausschreibungen öffentlicher Stellen in den vier Mercosur-Ländern beteiligen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Ausschreibungen der im Abkommen aufgeführten öffentlichen Stellen. Ausschreibungen mit geringem Auftragswert fallen nicht unter das Abkommen. In jedem Fall ist der Öffnungsgrad der Märkte in diesem Bereich für die Region beispiellos. Besonders marktoffen zeigt sich Uruguay. In dem Land bietet vor allem Infrastruktur interessante Geschäftsmöglichkeiten.
Geistiges Eigentum: Marken, Patente und Urheberrechte sichern
Beim Schutz geistigen Eigentums folgt das Abkommen den WTO-Regeln und orientiert sich am Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Einkommens, kurz TRIPS. Es stärkt unter anderem den Markenschutz und erschwert Produktfälschungen sowie die missbräuchliche Nutzung von Kennzeichen. Außerdem schützt es 357 geografische Herkunftsangaben aus der EU, darunter Münchener Bier, Nürnberger Bratwürste und Dresdner Stollen. Solche Herkunftsbezeichnungen schützen regionale Spezialitäten in den Mercosur-Ländern rechtlich und verschaffen deutschen Produzenten schon kurzfristig Wettbewerbsvorteile.
Das EU‑Mercosur‑Interimsabkommen verschafft exportorientierten deutschen Unternehmen erhebliche Vorteile – etwa durch geringere Zölle und bessere Zugänge zu öffentlichen Aufträgen. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an Zoll‑ und Compliance‑Prozesse. Wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut macht, kann sich in den Mercosur‑Märkten langfristig behaupten.