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Wirtschaftsrecht in der Mongolei: Gründen und investieren

Unternehmen profitieren von einer investitionsfreundlichen Gesetzgebung. Stabilitäts-Zertifikate und eine schnelle Registrierung stellen besonders attraktive Anreize dar.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die mongolische Gesetzgebung wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert und an internationale Standards angepasst. Zudem hat die Mongolei mehrere internationale Abkommen zum Schutz von Investitionen abgeschlossen. 

Was ist bei Investitionen zu beachten?

Das Gesetz über Investitionen regelt die Investitionstätigkeit und schafft eine investitionsfreundliche Umgebung. Ausländische Unternehmen profitieren zum Beispiel von einem freien Marktzugang, der Gleichbehandlung von ausländischen und einheimischen Investoren und von Stabilitätsgarantien. Ferner regelt das Gesetz steuerliche als auch nicht steuerliche Anreize. Besonders hervorzuheben ist das Stabilitäts-Zertifikat. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, profitieren von einem stabilisierten Steuersatz für eine Dauer von fünf bis 18 Jahren. Das Zertifikat wird erteilt, wenn bestimmte Schwellenwerte erreicht sind. Bei der Beurteilung fließen folgende Kriterien ein:

  1.  Höhe der Investition
  2.  Branche 
  3.  Dauer des Investitionsvorhabens.

Weitere Informationen können bei dem Ministerium für Wirtschaft und Entwicklung sowie bei der Investitionsagentur Invest in Mongolia angefragt werden.

Dennoch bestehen für ausländische Investoren Einschränkungen in einigen Bereichen, wie Bergbau, Bank- und Finanzwesen sowie Presse, Kommunikation und Information. Wenn ausländische Investoren einen Anteil in Höhe von 33 Prozent oder mehr der insgesamt ausgegebenen Aktien eines mongolischen Unternehmens halten wollen, muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Gesellschaftsform

Eine Tätigkeit in der Mongolei kann durch die Gründung einer (Tochter-) Gesellschaft aufgenommen werden. Wenn ein ausländisches Unternehmen mehr als 25 Prozent vom Gesamtkapital hält, dann spricht das Gesetz über Unternehmen von einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung. Das Gesamtkapital einer solchen Gesellschaft beträgt 100.000 US-Dollar (US$) oder einen entsprechenden Betrag in mongolischen Tugrik (MNT). Die Registrierung einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung erfordert die Einzahlung der 100.000 US$. Die Gesellschaft kann von natürlichen sowie juristischen Personen gegründet werden. Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern tragen das Verlustrisiko in der Höhe ihrer Einlage. 

Zu beachten ist die Besonderheit, dass bestimmte Arten gewerblicher Tätigkeit nur auf der Grundlage einer Genehmigung ausgeführt werden dürfen. Das Gesetz über Genehmigungen unterscheidet zwischen zwei Arten von Genehmigungen:

SondergenehmigungNationale Sicherheit, öffentliches Interesse, öffentliche Gesundheit, Umwelt etc.
Reguläre GenehmigungFür einmalige Tätigkeiten oder zusätzliche Tätigkeiten, die mit der Sondergenehmigung durchgeführt werden 

Darüber hinaus können ausländische Unternehmen ihre Geschäfte in der Mongolei über Zweigniederlassungen und Filialen führen. Sowohl die Zweigniederlassung als auch die Filiale sind keine juristischen Personen. Zweigniederlassung dürfen keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Sie vertreten die Hauptgesellschaft in dem von der Hauptgesellschaft festgelegten Rahmen. Dagegen kann die Filiale alle oder einen Teil der Aufgaben ihrer Muttergesellschaft wahrnehmen.

Welche Steuern kommen auf mein Unternehmen zu?

Fragen rund um die Unternehmensbesteuerung werden in dem Steuergesetzbuch, dem Körperschaftsteuergesetz und dem Einkommensteuergesetz geregelt. Es gilt ein progressiver Steuersatz, der auf Basis der Höhe des Unternehmensgewinns ermittelt wird. Es gelten folgende Steuersätze:

EinkommensartSteuersatz (in Prozent)

Körperschaftssteuer bei einem Umsatz von weniger als 6 Milliarden MNT

Körperschaftssteuer bei einem Umsatz von mehr als 6 Milliarden MNT

10

25

Dividenden, Wertpapiere, Aktive10
Lizenzen, Nutzungsrechte10
Mehrwertsteuer10
Einkommensteuer 10
Sozialversicherungsbeiträge 12,5 bis 14,5

Zwischen Deutschland und der Mongolei gilt das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Das DBA verhindert, dass Unternehmen, die in beiden Ländern ansässig sind oder Einkommen im Ausland erzielen, doppelt besteuert werden: Mit der sogenannten Quellensteuer können Einkünfte aus dem Ausland besteuert werden, die aus Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen, Lieferung von Waren sowie aus Dividenden und Lizenzen stammen. 

Einreise und Beschäftigung

Für die Einreise in die Mongolei benötigen deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass für einen Aufenthalt von 30 Tagen kein Visum. Bei einer Aufenthaltsdauer von über 90 Tagen muss eine Erlaubnis bei dem Ministerium für Integration eingeholt werden. Geschäftsleute und Investoren brauchen ein Geschäfts- oder Investorenvisum. Weitere Informationen zu Visatypen können bei den Vertretungen der Mongolei in Deutschland und der Deutschen Vertretungen in der Mongolei eingeholt werden. 

Darüber hinaus brauchen ausländische Beschäftigte eine Arbeitserlaubnis. Die Erlaubnis ist innerhalb von zehn Tagen ab dem Einreisetag zu beantragen. Vor Beantragung der Erlaubnis, muss der ausländische Beschäftigte sich einer medizinischen Kommission unterziehen und eine Krankenversicherung abschließen. Weiterhin ist eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Zudem sollten Unternehmen berücksichtigen, dass die mongolische Regierung in jedem Sektor eine Quote für die Anzahl der erlaubten ausländischen Beschäftigten vorschreibt. Aus diesem Grund ist eine Erlaubnis der Regierung zur Beschäftigung von ausländischen Fachkräften einzuholen.

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