Rechtsbericht Niederlande Steuerrecht
Niederlande: Budgetentwurf für 2027 vorgelegt
Mit ihren Steuerplänen will die Regierung Innovationen und Investitionen stärken. Die meisten Maßnahmen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, stehen allerdings noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung.
25.09.2026
In den Niederlanden eröffnet der König in jedem Jahr am dritten Dienstag des Monats September, in diesem Jahr am 15. September 2026, das parlamentarische Jahr, indem er vor beiden Kammern des Parlaments die Thronrede verliest. Diese enthält die politischen Schwerpunkte und Vorhaben der Regierung für das kommende Jahr. Gleichzeitig stellt die Regierung den Haushalt für das nächste Jahr vor.
Die Förderung innovativer Unternehmen als Schwerpunkt
Ein Schwerpunkt des Budgetplans für 2027 liegt auf der Förderung junger beziehungsweise innovativer Unternehmen. Die bereits bestehende niederländische „Innovation Box“, die Gewinne aus bestimmten selbst entwickelten immateriellen Wirtschaftsgütern einem vergünstigten effektiven Steuersatz von 9 Prozent unterwirft, wird insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiver. Im vereinfachten Verfahren soll der maximal begünstigte Betrag dann von bislang 25.000 Euro auf künftig 100.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Die niederländische Regierung reagiert damit auf die Erkenntnis, dass die bisherige Obergrenze in der Praxis nicht genügend Anreize bot.
Ergänzend hierzu soll die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen bei innovativen Start-ups und Scale-ups verbessert werden. Künftig soll die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen grundsätzlich erst bei einer tatsächlichen Veräußerung der erworbenen Anteile erfolgen. Zudem wird nur ein reduzierter Teil des Veräußerungsgewinns der Besteuerung unterworfen, sodass die effektive Belastung deutlich sinkt. Diese Regelung soll nicht nur niederländischen Unternehmen offenstehen, auch ausländische Unternehmen sollen von ihr Gebrauch machen und künftig einen entsprechenden Status beantragen können.
Steuerliche Entlastungen für bestimmte Gruppen
Für Investoren im niederländischen Immobilienmarkt enthält das Maßnahmenpaket ebenfalls eine Entlastung. Der allgemeine Grunderwerbsteuersatz für Wohnimmobilien, die nicht vom Erwerber selbst genutzt werden, soll zum 1. Januar 2027 von 8 Prozent auf 7 Prozent sinken. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Investoren und institutionelle Marktteilnehmer.
Auch im Verkehrsbereich sind steuerliche Anpassungen vorgesehen. So kündigte die Regierung unter anderem eine vorübergehende Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer für gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie eine zeitweise Reduzierung der Lkw-Maut an. Gleichzeitig werden einzelne Begünstigungen für fossil betriebene Firmenfahrzeuge schrittweise zurückgeführt. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit den niederländischen Klima- und Standortzielen.
Sonstige Regelungen
Daneben enthalten die Steuerpläne weitere Maßnahmen mit potenzieller Bedeutung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. So wird die steuerliche Behandlung von Währungsabsicherungen bei internationalen Beteiligungen neu geregelt. Darüber hinaus setzt die niederländische Regierung ein Urteil des niederländischen höchsten Gerichts (Hoge Raad) um und lockert bestimmte steuerliche Missbrauchsvermutungen bei Spaltungen und Unternehmensumstrukturierungen. Die bisherige Pauschale für junge Unternehmen in Höhe von 2.123 Euro wird auf 10 Euro reduziert und ab 2028 dann ganz abgeschafft.
Einen Überblick über die relevantesten Pläne stellt die niederländische Regierung in englischer Sprache auf ihrer Website zur Verfügung.
Zu beachten ist allerdings, dass die aktuelle niederländische Regierung eine Minderheitsregierung ist und daher im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen möglich sind.
Hinweis: Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI) genutzt (Copilot). GTAI prüft alle mit dieser Technologie erstellten Inhalte. Mehr zu unserem verantwortungsvollen Umgang mit KI finden Sie im KI-Kodex von GTAI.