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Portal 21 Portugal

Gerichts-/Anwaltsgebühren

Die Gerichtskosten (taxa de justiça) in Prozessen vor portugiesischen Gerichten sind grundsätzlich von der Höhe des Streitwertes abhängig. In der Regel werden sie am Ende des Prozesses der Partei auferlegt, die den Rechtsstreit verliert. Die Höhe der Gerichtsgebühren bestimmt sich nach dem portugiesischen Gesetzesdekret Nr. 34/2008 vom 26.2.2008 (Decreto-Lei n.° 34/2008) und werden anhand der dort aufgeführten Gebührentabelle bestimmt. In Verfahren, in denen die elektronische Klageeinreichung nicht vorgeschrieben ist, aber dennoch gewählt wird, werden 10% der Gerichtskosten erlassen (Artikel 6 Abs. 3 Gesetzesdekret Nr. 34/2008). Die portugiesische Regierung stellt im Internet einen Gerichtskostenrechner (Simulador - Taxas de justiça) bereit, mit dem die jeweiligen Gerichtskosten ausgerechnet werden können.

Anwaltshonorare sind in Portugal grundsätzlich Verhandlungssache. Portugiesische Anwälte rechnen normalerweise unter anderem nach der benötigten Zeit oder der Bedeutung und Schwierigkeit des Rechtsstreits ab. Reine Erfolgshonorare dürfen portugiesische Anwälte nicht vereinbaren. In bestimmtem Maße können indes für den Erfolgsfall Zuschläge vertraglich vorgesehen werden, solange die diesbezüglichen Vorgaben der portugiesischen Rechtsanwaltskammern (Ordem dos Advogados) eingehalten werden. Anders als in Deutschland muss auch der Sieger eines Prozesses seinen Rechtsbeistand in der Regel selbst bezahlen, eine teilweise Erstattung der Anwaltsgebühren kann allerdings in bestimmten Grenzen beantragt werden.

Germany Trade & Invest (Stand: November 2023)

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