Zollbericht Ruanda Fahrzeuge
Steuerliche Änderungen in Ruanda im Überblick
Ab Juli 2025 treten neue Steuermaßnahmen in Kraft – darunter Steuern auf Hybridfahrzeuge, Umweltabgaben und Entlastungen für Industrie und E-Mobilität.
18.06.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Die ruandische Steuerbehörde hat bekannt gegeben, ab wann die neuen steuerlichen Regelungen gelten. Einige Maßnahmen, darunter das geänderte Mehrwertsteuergesetz und das neue Verbrauchsteuergesetz, sind bereits am 29. Mai 2025 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten. Weitere Änderungen werden schrittweise umgesetzt.
Ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende Neuerungen:
- Hybridfahrzeuge: Die Mehrwert- und Quellensteuer auf Hybridfahrzeuge wird wieder eingeführt. Zusätzlich wird eine Verbrauchsteuer auf gebrauchte Hybridfahrzeuge erhoben.
- Umweltabgabe: Eine neue Abgabe von 0,2 Prozent des Zollwerts wird auf bestimmte importierte Produkte in Einweg-Kunststoffverpackungen erhoben. Dazu gehören unter anderem Wasser, Säfte, Körperpflegemittel, Kleidung, Schuhe, Matratzen, Seifen und Toilettenpapier. Arzneimittel sind von dieser Abgabe ausgenommen.
- Tourismusabgabe: Auf Übernachtungen wird eine neue Tourismusabgabe von drei Prozent erhoben.
Steuerliche Erleichterungen:
- Bis 30. Juni 2028 sind Energieversorgungsanlagen sowie importierte Elektrofahrzeuge, einschließlich Batterien und Ladeinfrastruktur, von der Mehrwertsteuer befreit.
- Bis 30. Juni 2026 gilt eine Mehrwertsteuerbefreiung für Industriemaschinen, Investitionsgüter und Rohstoffe, die in der Produktion verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Unternehmen auf einer vom Industrieministerium genehmigten Liste stehen.
Weitere Informationen:
- Mitteilung der Rwanda Revenue Authority vom 9. Juni 2025
- Liste der neuen und geänderten Steuergesetze