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Special | Schweiz | Robotik

Rahmenbedingungen: Europäisches Robotergesetz nicht priorisiert

Das Nein zum Rahmenabkommen mit der Europäischen Union trifft schweizerische Unternehmen empfindlich. Spezielle Richtlinien für Roboter gibt es in der Schweiz nicht. 

Gescheitertes Rahmenabkommen mit EU trifft auch Maschinenbauer

Der Abbruch der Verhandlungen des Schweizer Bundesrates über ein Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (EU) trifft vor allem Medizintechnikfirmen, aber auch die Maschinenbaubranche. Letztere rechnet in den nächsten Jahren mit technischen Handelshemmnissen.

Das Ende der Verhandlungen bedeutet für die Branchenunternehmen, dass die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen künftig nicht mehr gültig sein wird. Diese hatte schweizerischen Unternehmen bislang einen ungehinderten Zugang zum europäischen Binnenmarkt garantiert. Durch das fehlende Rahmenabkommen wird das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement) jedoch nicht mehr aktualisiert. Ändert sich die Rechtslage, fällt die gegenseitige Anerkennung weg. Das ist nun der Fall: Der europäische Gesetzgeber überarbeitet zurzeit die Maschinenrichtlinie. Nach Abschluss der Revision müssten die eidgenössischen Unternehmen sich in der EU Zertifizierungsstellen für ihre Produkte suchen oder gleich Niederlassungen in der EU gründen, was mit hohen Kosten verbunden ist. 

Europäisches Robotergesetz wird nicht weiter verfolgt

Sowohl für Industrie- als auch für Serviceroboter gilt die von der International Organisation für Normung vorgenommene ISO 8873:2012 Begriffsdefinition. Danach sind alle Begriffe definiert, die im Zusammenhang mit Robotern und Robotergeräten verwendet werden. 

Regelungen für ein europäisches Robotergesetz wurden erstmals 2016 vom Europäischen Parlament diskutiert. Gerade in Hinblick auf die haftungsrechtlichen Grundlagen wurden brisante Aspekte debattiert. Weitere Schritte sind bislang nicht erfolgt. 

Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V.).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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