Arbeitsmarkt | Schweiz

In der Schweiz lässt der Fachkräftemangel etwas nach

Beschäftigte können wegen der geringen Inflation auch 2026 mit einem Kaufkraftzuwachs rechnen. Fachkräfte sind in den meisten Wirtschaftszweigen leichter verfügbar als im Vorjahr.

Von Oliver Idem, Karl Martin Fischer | Bonn

In der Schweiz soll der Durchschnittslohn 2026 nach Abzug der Inflationsrate um 0,5 Prozent wachsen. Das hohe Lohnniveau und die Lebensqualität ziehen auch ausländische Arbeitnehmer an.

Fachkräftemangel herrscht weiterhin in der Pharmaindustrie, dem IKT-Sektor und dem Gesundheitswesen. Von Arbeitslosigkeit sind zumeist Geringqualifizierte betroffen.

Bei Neuansiedlungen nutzen Unternehmen oft bestehende Kontakte, um Fachkräfte anzuwerben. Die meisten Vermittlungen erfolgen über private Arbeitsvermittlungen.

 

Stärken des Arbeitsmarkts

  • Überdurchschnittliches Produktivitätsniveau
  • Arbeitsausfälle durch Streiks kommen sehr selten vor
  • Attraktiv für Arbeitskräfte durch hohe Einkommen

Schwächen des Arbeitsmarkts

  • Fachkräftemangel bedeutet Konkurrenz um Arbeitskräfte
  • Hohe Lohnkosten für Unternehmen
  • Teils Mismatch-Problematik zwischen offenen Stellen und Bewerbern

  • Die Schweiz bietet gut ausgebildete Fachkräfte mit universitärer und beruflicher Bildung. Der Fachkräftemangel lässt insgesamt nach, betrifft jedoch weiterhin einige Branchen.

    Die Verfügbarkeit von Fachkräften in der Schweiz verbessert sich langsam. Ein Grund dafür ist der leichte Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Der Abbau von Überkapazitäten und die Restrukturierung von Unternehmen tragen dazu bei. Bei Einstellungen sind viele Unternehmen vorsichtig, da die Entwicklung der Auslandsnachfrage schwer vorhersagbar ist.

    Da mehr Personen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, entschärft sich der Fachkräftemangel in einigen Bereichen. Dazu zählt beispielsweise die von US-Zöllen und einer schwachen Nachfrage aus Asien betroffene Uhrenindustrie. Personalmangel herrscht derzeit im Maschinenbau, doch auch Unternehmen aus der Pharmaindustrie und der Informations- und Kommunikationstechnologiebranchen (IKT) können Stellen nicht leicht besetzen. Auch im Gesundheitswesen sind Fachkräfte weiterhin gesucht.

    Hohe Gehälter ziehen auch Fachkräfte aus dem Ausland an

    Die Schweiz steht vor ähnlichen demografischen Herausforderungen wie andere westliche Industrieländer. Niedrige Geburtenraten und eine hohe Lebenserwartung führen zu einer alternden Bevölkerung und einem Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften.

    Dank des hohen Einkommensniveaus kann die Schweiz diese Lücken recht gut füllen. Zuwanderung aus der EU und aus Drittstaaten fängt bislang viele demografischen Herausforderungen auf. Vor allem Personen aus der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA; Mitglieder sind neben der Schweiz Norwegen, Island und Liechtenstein) drängen auf den schweizerischen Arbeitsmarkt. 

    Die Einigung bei den Verhandlungen über die Bilaterale III, dem dritten bilateralen Vertragspaket zwischen der EU und der Schweiz, befindet sich auf dem parlamentarischen Weg. Mit der Bilaterale III haben beide Seiten die zukünftige Zusammenarbeit auch im Hinblick auf Arbeitskräfte aus EU-Staaten geregelt. Die Inhalte beziehen sich beispielsweise auf die Personenfreizügigkeit, Verkehr, Landwirtschaft und wissenschaftliche Forschungsprogramme.

    Im Oktober 2026 wurde in der Schweiz diskutiert, wessen Zustimmung für eine Annahme des Verhandlungsergebnisses notwendig sein soll. Mit einer Volksabstimmung ist im Frühjahr 2028 zu rechnen. Die neuen Regelungen dürften somit erst 2029 in Kraft treten können. 

    Für viele Wirtschaftszweige in der Schweiz spielen der Zugang ausländischer Studenten und Arbeitskräfte sowie Forschungskooperationen eine wesentliche Rolle. Das gilt zum Beispiel für die Pharmaindustrie.

    Neben der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bilden auch Grenzpendler eine relevante Gruppe: Fast 400.000 Menschen arbeiten in der Schweiz, haben ihren Wohnsitz aber in einem anderen Land. Die Schweiz grenzt an Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Italien und Frankreich. Die sprachliche Vielfalt in der Schweiz ermöglicht es Fachkräften, die Deutsch, Französisch oder Italienisch sprechen, sich leicht im Land zurechtzufinden.

    Arbeitslosigkeit betrifft maßgeblich Geringqualifizierte

    Die Arbeitslosenquote in der Schweiz nimmt langsam zu. Im Herbst 2026 hatten Geringqualifizierte das höchste Risiko, keine Arbeit zu haben oder keine zu finden. Die Arbeitslosenquote lag im 2. Quartal 2026 laut dem Wirtschaftsministerium landesweit bei 3 Prozent, nach 2,8 Prozent im Vorjahreszeitraum.

    Bei der Betrachtung der Arbeitsmarktsituation in der Schweiz sind zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden zu beachten. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) weist mit 4,9 Prozent eine höhere Quote aus. Die Vergleichszahl aus dem 2. Quartal 2025 liegt bei 4,6 Prozent.

    Der Unterschied zu den ILO-Zahlen erklärt sich dadurch, dass in der Schweizer Statistik Arbeitslose nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld aus der Statistik fallen. Zudem werden in der lokalen Quote nur aktiv gemeldete Personen berücksichtigt. Menschen, die sich zum Beispiel aufgrund hoher finanzieller Rücklagen nicht arbeitslos melden, werden nicht mitgezählt.

    In einigen Branchen bleibt der Arbeitskräftebedarf gering

    Die schweizerische Wirtschaft wächst weiterhin moderat. Für konjunkturabhängige Branchen bedeutet das überwiegend eine verhaltene Nachfrage nach Arbeitskräften. Zu der zurückhaltenden Einstellungspraxis tragen auch weltwirtschaftliche Unsicherheiten wie der Ukrainekrieg und der Nahostkonflikt bei.

    In besonders wissensintensiven und sich schnell wandelnden Wirtschaftszweigen decken sich die Profile der Arbeitssuchenden und die Bedürfnisse der Unternehmen häufiger nicht. Daher setzen Unternehmen auch auf Weiterbildungen und Schulungen für ihre Belegschaft, um den Bedarf an Fachkräften zu decken. Andere Firmen ersetzen Arbeitskräfte mit veralteten Qualifikationen durch neues Personal, etwa in der IKT-Branche.

    Duale Ausbildung und universitäre Bildung mit hohem Niveau

    Beim Ausbildungsniveau zählt die Schweiz im internationalen Vergleich zur Spitzengruppe. Das Land verfügt über gut ausgebildete Fachkräfte. Dazu trägt ein duales Ausbildungssystem von hoher Qualität bei. Dieses genießt ein positives Image im Land. Damit ist eine berufliche Ausbildung eine echte Alternative zum Studium, und die Akademikerquote fällt niedriger aus als etwa in Deutschland. Hinzu kommt, dass dank Weiterbildungen die Qualifikationen auf der Höhe der Zeit bleiben.

    Die Schweiz im weltweiten Vergleich 

    Folgende Karte ermöglicht den Vergleich zwischen zahlreichen Ländern weltweit. Bitte beachten Sie, dass die Werte in der Karte aus international standardisierten Quellen stammen und somit ggf. von Angaben aus nationalen Quellen im Text abweichen können.

     

    Von Oliver Idem | Bonn

  • Bei der Personalsuche werden häufig private Dienstleister eingesetzt. Kleinere Unternehmen lagern die Personalverwaltung häufiger aus als größere.

    Ausländische Unternehmen in der Schweiz nutzen eine breite Palette von Möglichkeiten, um Arbeitskräfte zu rekrutieren. Neben der Vermittlung durch die Arbeitsämter (Vermittlung von Arbeitslosen) und durch private Personalberatungen (Fach- und Führungskräfte) spielen auch soziale Medien und Internetplattformen eine wichtige Rolle. 

    Zu den Online-Plattformen zählen übergreifende Anbieter wie Adecco, Monster oder Stepstone. Daneben gibt es spezialisierte Portale, zum Beispiel für bestimmte Regionen, Führungskräfte oder ältere Arbeitnehmer. Einige Plattformen konzentrieren sich zudem auf Jobs in der Informations- und Kommunikationsbranche, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Sozial- und Gesundheitswesen. 

    Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums SECO wurden in den letzten zehn Jahren rund 80 Prozent der Arbeitsvermittlung von privaten Anbietern durchgeführt. Private Arbeitsvermittler müssen sich in der Schweiz registrieren lassen, so dass die Behörden einen guten Überblick über diesen Bereich haben. Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht eine Liste der zugelassenen privaten Personalverleihfirmen und -vermittler.

    Mitte 2026 waren rund 7.400 private Arbeitsvermittlungsunternehmen in dem elektronischen Verzeichnis des SECO erfasst. Der Überblick über diesen Wirtschaftszweig fällt seit Anfang 2026 leichter. Die jährlichen Statistikdaten werden seitdem nur noch über das Onlineportal EasyGov übermittelt.

    Kosten der Personalvermittlung

    Zu den Kosten für die Personalrekrutierung existieren nur grobe Faustregeln. Es bestehen sowohl hinsichtlich der Unternehmensgröße als auch der Spezialisierung und Verantwortungsebene der Kandidaten erhebliche Unterschiede. Zumeist bemisst sich die Vergütung für die Personalvermittlung am Jahresgehalt. Grob geschätzt liegt die Spanne in den meisten Fällen zwischen 10 und 25 Prozent eines Jahresgehalts. Bei Führungskräften sind es eher 20 bis 35 Prozent.

    Unternehmen, die sich neu in der Schweiz niederlassen, konkurrieren an ihrem Standort in der Regel mit etablierten Arbeitgebern. Oft müssen sie deshalb einen Teil ihrer Belegschaft von anderen Unternehmen abwerben. Dies ist mühsam, besonders wenn vor Ort noch wenig Kontakte bestehen. Zeitarbeit kann helfen, Engpässe zu überbrücken.

    Haben Unternehmen bereits ein Netzwerk geknüpft, kann es gelingen, Bekannte von anderen Firmen abzuwerben. Diese erhalten im eigenen Haus dann mehr Verantwortung und/oder ein breiteres Aufgabenfeld als zuvor.

    Kleinere Unternehmen lagern die Personalverwaltung häufiger aus

    Die Auslagerung der Personalverwaltung ist in der Schweiz oft eine Frage der Unternehmensgröße. Größere Unternehmen erledigen diese Aufgaben oft intern. Kleinere Unternehmen lagern eher Aufgaben wie Buchhaltung und Personaladministration aus.

    Die Bindung an den Arbeitgeber hängt in der Schweiz häufig auch vom Alter ab. Jüngere Beschäftigte wechseln eher die Stelle und orientieren sich teilweise bereits nach zwei bis drei Jahre neu. Mit zunehmendem Alter sinkt die Wechselbereitschaft. Ältere Beschäftigte können deshalb eine langfristige Personaloption sein.

    Von Oliver Idem | Bonn

  • Die Reallöhne in der Schweiz steigen 2026 voraussichtlich moderat an. Das Lohnniveau im Land ist hoch. Die Sozialbeiträge bleiben stabil.

    Die Löhne in der Schweiz steigen. Die Konjunkturforschungsstelle KOF geht davon aus, dass die Löhne 2026 um nominal 1,1 Prozent zulegen werden. Die erwartete Inflation liegt bei 0,6 Prozent. Unter dem Strich bliebe damit ein reales Plus von 0,5 Prozent, nach einem realen Zuwachs von 1,6 Prozent im Jahr 2025. Dieser fiel aufgrund einer sehr geringen Inflationsrate von 0,2 Prozent real verhältnismäßig hoch aus.

    Der Schweizer Arbeitsmarkt erweist sich insgesamt als stabil. Die Wirtschaftsleistung steigt von Jahr zu Jahr und die Renteneintritte Älterer sorgen ebenfalls dafür, dass weiterhin Arbeitskräfte benötigt werden. Dämpfend wirkt die Nachfrageschwäche in wichtigen europäischen Absatzmärkten. Diese trübt auch die Absatzaussichten für schweizerische Waren und Dienstleistungen ein.

    Löhne und Lebenshaltungskosten liegen auf hohem Niveau

    Der Medianlohn in der Schweiz erreichte 2024 brutto 7.024 Schweizer Franken (sfr, derzeit knapp 7.530 Euro). Gemäß der neuesten Erhebung des Bundesamts für Statistik gelten Vollzeitstellen mit einem monatlichen Bruttolohn von weniger als 4.683 sfr (knapp 5.020 Euro) als Tieflohnstellen. Das traf auf 11 Prozent aller Arbeitsstellen zu und betraf rund 600.000 Beschäftigte in der Schweiz. Besonders häufig werden Niedriglöhne im Einzelhandel sowie in der Gastronomie gezahlt.

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Stadt Luzern als erster größerer Stadt in der Deutschschweiz ein eigener Mindestlohn. Dieser wurde bei 22,75 sfr (24,37 Euro) pro Stunde festgeschrieben. 

    Im Kanton Genf existiert ebenfalls eine Lohnuntergrenze. Diese lag zum Jahresbeginn 2026 bei 24,59 sfr und entsprach umgerechnet 26,33 Euro.

    Durchschnittliche Monatslöhne für ausgewählte Branchen In Euro, 2024
    Branche

    Monatslohn

    Durchschnittslohn

    6.375

    Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei

    3.901

    Verarbeitendes Gewerbe

    7.044

    Strom-, Gas-, Wärme- und Kälteversorgung

    8.110

    Wasserversorgung, Abfallwirtschaft

    6.748

    Baugewerbe

    6.151

    Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Kfz

    5.713

    Transport und Lagerhaltung

    6.393

    Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie

    4.267

    Informations- und Kommunikationsleistungen

    9.003

    Finanz- und Versicherungswesen

    9.803

    Durchschnittlicher Wechselkurs der Bundesbank 2024, 1 EUR = 1,0824 USDQuelle: ILO 2026

    Für die Gehaltshöhe ist das Ausbildungsniveau der wichtigste Einflussfaktor. Innerhalb einer Personengruppe mit gleichem Bildungsstand unterscheiden sich die Einkommen vor allem nach dem Grad der Verantwortung im Unternehmen. 

    Durchschnittliche Monatslöhne für ausgewählte Positionen In Euro, 2024
    Position

    Monatslohn

    Durchschnittslohn

    6.375

    Führungskraft

    11.088

    Personal mit akademischer Ausbildung

    7.886

    Techniker:in

    6.464

    Unterstützende Bürokraft

    5.538

    Dienstleistungs- und Verkaufskraft

    3.748

    Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft

    3.878

    Handwerker:in

    5.250

    Anlagen- und Maschinenbedienung, Montagekraft

    5.613

    Hilfskraft

    3.610

    Durchschnittlicher Wechselkurs der Bundesbank 2024, 1 EUR = 1,0824 USDQuelle: ILO 2026

    Im Topmanagement existieren deutliche Vergütungsunterschiede je nach Branche sowie Größe und Marktposition des einzelnen Unternehmens. Banken und Versicherungen sowie Chemie- und Pharmaunternehmen zahlen ihren Führungskräften die höchsten Vergütungen im Land.

    Allgemein wird in der Schweiz bei weniger Urlaub mit durchschnittlich 40 bis 44 Stunden pro Woche mehr gearbeitet als in anderen Ländern. Diese langen Arbeitszeiten gehen sowohl mit einem hohen Produktivitätsniveau als auch mit hohen Einkommen einher. Allerdings liegen in den meisten Regionen die Lebenshaltungskosten etwa für Wohnen, Nahrungsmittel und Freizeitaktivitäten auch wesentlich über dem Niveau in Deutschland.

    Deutsche Unternehmen siedeln sich oft in der Deutschschweiz an. Dort gestaltet sich zum Beispiel die Kommunikation mit Behörden und potenziellen Arbeitskräften einfacher. Weitere wesentliche Argumente für die Standortwahl sind die Nähe zu Kunden und Branchenclustern.

    Regionale Lohnunterschiede fallen gering aus

    Bei den Löhnen sind die Unterschiede zwischen der Hochlohnregion Nordwestschweiz und der Wirtschaftsmetropole Zürich eher gering. Auch gegenüber den anderen Regionen sind die Lohnabstände vergleichsweise schwach ausgeprägt. Eine Ausnahme bildet das Tessin. Hier liegen die Gehälter fast 20 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Als Faustregel für den Lohnunterschied zwischen Stadt und Umland gilt eine Differenz von etwa 15 Prozent.

    Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Regionen
     

    2024 (in sfr)

    Veränderung 2024/22 (in %) *)

    2024 (in Euro)

    Landesdurchschnitt

    7.024

    3,5

    7.375

    Größte Stadt (Zürich)

    7.502

    6,9

    7.877

    Niedriglohnregion (Tessin)

    5.708

    7,7

    5.993

    * nominal; die Lohnstrukturerhebung wird nur alle zwei Jahre durchgeführt.Quelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2026

    Als Gründe für regionale Unterschiede führt das Bundesamt für Statistik beispielsweise räumliche Schwerpunkte von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung sowie strukturelle Besonderheiten der lokalen Arbeitsmärkte an.

    Im Großraum Zürich beispielsweise sind die Finanzdienstleistungen, die Informations- und Kommunikationsbranche (IKT) und die Life Sciences stark vertreten und treiben die Durchschnittseinkommen nach oben. In der Nordwestschweiz um Basel finden sich gut bezahlte Arbeitsplätze in der Pharma- und Medizintechnikindustrie sowie im IKT-Sektor.

    Sozialbeiträge bleiben stabil

    Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung waren in der Schweiz in den vergangenen Jahren stabil. Auch auf kurze Sicht zeichnen sich keine deutlichen Veränderungen ab.

    Sozialbeiträge 2026In Prozent der Bemessungsgrundlage
    Versicherungsart

    Beitrag

    Rentenversicherung AHV (Arbeitgeberanteil inklusive Invaliditäts- und Erwerbsersatzversicherung)

    5,3

    Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil)

    01)

    Arbeitslosenversicherung ALV (Arbeitgeberanteil)

    1,1 2)

    Sonstige Versicherungen (Arbeitgeberanteil)

    3 bis 12 3)

    1 von den Versicherten selbst zu zahlen; 2 bis 148.200 sfr Jahresgehalt; 3 je nach Kanton und Art der betrieblichen Pensionskasse, zuzüglich individueller Prämien für die Unfallversicherung.Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen 2026

    Zusatzleistungen und Boni

    Eine verbreitete Zusatzleistung in der Schweiz ist die Zahlung eines 13. Monatslohns. Dieser wurde 2024 rund 76 Prozent der Beschäftigten gezahlt. In der Lohnerhebung zwei Jahre zuvor wurde der gleiche Anteil ermittelt.

    Etwa ein Drittel der Beschäftigten erhält Bonuszahlungen. Auch diese Quote blieb 2024 im Vergleich zu 2022 stabil. Besonders hohe Boni erhalten Führungskräfte bei Banken, im Großhandel sowie in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Im Topmanagement sind Boni, Aktien, Aktienoptionen sowie Altersvorsorgeleistungen verbreitet. Führungskräfte erhalten variable Vergütungen, die bis zu einem Drittel der Gesamtvergütung ausmachen können. Dabei dominieren Barzahlungen und Kaderpläne (Beiträge zu freiwilligen Pensionskassen). 

    Weitere Zusatzleistungen sind Diensthandys und Dienstwagen, die jeweils auch privat genutzt werden dürfen. Manche Unternehmen rücken jedoch von der Dienstwagenpraxis ab und bezuschussen ein Generalabonnement (Jahreskarte) für den öffentlichen Nahverkehr.

    Von Oliver Idem | Bonn

  • Die Probezeit ist mit maximal drei Monaten deutlich kürzer als in Deutschland. Hingegen fällt die gesetzliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz etwas länger aus.

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen oder arbeitsrechtlicher Einzelfälle an.

    Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
    Vergütung: Freie Vereinbarung möglich
    Mindestlohn: Keine bundesweite gesetzliche Regelung, aber Branchenmindestlöhne vorhanden
    Arbeitsstunden pro Woche: 40 bis 44 Stunden; Höchstarbeitszeit 45 beziehungsweise 50 Stunden pro Woche in Abhängigkeit von der Tätigkeit
    Regelarbeitstage pro Woche: 5
    Zulässige Überstunden: Überstunden mit Lohnaufschlag von mindestens 25 Prozent, wenn kein Freizeitausgleich erfolgt; Überzeit maximal zwei Stunden pro Tag und maximal 170 Stunden pro Kalenderjahr bei einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden, maximal 140 Stunden pro Kalenderjahr bei einer Höchstarbeitszeit von 50 Stunden
    Bezahlte Feiertage: 1 Tag auf Bundesebene (1. August) und maximal 8 weitere Tage auf kantonaler Basis
    Bezahlte Urlaubstage: Mindestens 4 Wochen pro Jahr; für Beschäftigte unter 20 Jahre mindestens 5 Wochen pro Jahr
    Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und/oder 14. Gehalt): 13. Monatslohn üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben
    Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit: Abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und besonderen Umständen (Art. 324a ff. Obligationenrecht)
    Probezeit: 1 Monat; Verlängerung auf bis zu 3 Monate möglich (Artikel 335b Obligationenrecht)
    Arbeitsgesetz; ObligationenrechtQuelle: Recherchen von Germany Trade & Invest, 2026

    Rechtsgrundlagen

    Maßgeblich für das schweizerische Arbeitsrecht sind im Wesentlichen drei Rechtsquellen: das Obligationenrecht (OR), das Arbeitsgesetz (ArG) und das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

    Vertragsabschluss 

    Ein Arbeitsvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit grundsätzlich nicht der Schriftform. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jedoch innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über die Kernbestandteile informieren. 

    Ausnahmsweise ist die Schriftform vorgeschrieben bei Vereinbarungen über die Vergütung von Überstunden sowie bei krankheitsbedingter Lohnfortzahlung, sofern von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll. Auch die Regelungen zur Probezeit und zur Kündigungsfrist müssen in diesem Fall schriftlich festgehalten werden.

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Zentrale Hauptpflicht der Arbeitnehmenden ist die Erbringung der Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (Artikel 319 OR).

    Die Vergütung ist entweder im Vertrag genau festgelegt oder ergibt sich aus Bezugnahmen auf Gesamtarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge oder übliche Bezahlung. In der Schweiz werden die Löhne individuell oder kollektiv ausgehandelt. Der Nationale Lohnrechner des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) gibt erste Anhaltspunkte über den in der jeweiligen Branche üblichen Lohn.

    Hinzu kommen Sorgfalts- und Treuepflichten: So müssen Beschäftigte alles unterlassen, was den Arbeitgeber wirtschaftlich schädigen kann. Arbeitnehmende sind grundsätzlich berechtigt, eine Nebentätigkeit auszuüben, allerdings muss der Arbeitnehmer seine eigentliche Arbeitspflicht trotz Nebentätigkeit noch voll erfüllen können. Ebenso besteht ein Verbot, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses in Konkurrenz zum Arbeitgeber zu treten. Von der Treuepflicht umfasst ist zudem die Geheimhaltungspflicht (Art. 321a Abs. 4 OG). Diese besteht in gelockerter Form auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

    Gemäß Art. 329a OR beträgt der Urlaubsanspruch (Ferien) mindestens vier Wochen im Jahr, für Beschäftigte unter 20 Jahren mindestens fünf Wochen.

    In der Schweiz wird zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit unterschieden. Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder betrieblicher Übung. In der Praxis liegt die Arbeitszeit in Vollzeitstellen zumeist zwischen 40 und 44 Stunden pro Woche. 

    Die Höchstarbeitszeit beläuft sich für Beschäftigte in der Industrie, für Büropersonal, für technische und andere Angestellte sowie für Verkaufspersonal in Großbetrieben des Einzelhandels auf 45 Stunden. Für die übrigen Beschäftigten beträgt die Höchstarbeitszeit 50 Stunden, Art. 9 ArG. Oberhalb dieser Zeiten darf gemäß Art. 12 Abs. 2 ArG im Kalenderjahr nicht mehr als 170 Stunden bei einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden und maximal 140 Stunden bei einer Höchstarbeitszeit von 50 Stunden gearbeitet werden. Den Beschäftigten ist grundsätzlich eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden zu gewähren (Art. 15a Abs. 1 ArG).

    Vertragsbeendigung 

    Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet durch Zeitablauf, ein unbefristetes durch Kündigung (Artikel 335 ff. OR). Zudem besteht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. 

    Befristete Arbeitsverträge sind in der Schweiz grundsätzlich zulässig und bedürfen zunächst keines sachlichen Grundes. Werden allerdings mehrere befristete Arbeitsverträge nacheinander geschlossen, stellt sich die Frage, ob die wiederholte Befristung eine unzulässige Umgehung zwingender Arbeitnehmerschutzvorschriften darstellt. In solchen Fällen kann das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgedeutet werden.  

    Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis über die Vertragszeit hinaus stillschweigend fortgesetzt, so gilt es gemäß Art. 334 Abs. 2 OR als unbefristet.

    Bei Kündigungen ist zwischen der ordentlichen und der fristlosen Kündigung zu unterscheiden. 

    Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Verlangt die andere Partei eine Begründung, muss der Kündigende die Kündigung schriftlich begründen (Art. 335 Abs. 2 OR). Nach Ablauf der Probezeit richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses: Besteht es noch kein Jahr, so kann es zum Ende eines Monats gekündigt werden. Vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr beträgt die Frist zwei, anschließend drei Monate (Art. 335c OR). Die Fristen können durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag abgeändert werden.

    Eine fristlose Kündigung ist möglich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Das Gesetz definiert diesen als "Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann". Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit unentschuldigt der Arbeit fernbleibt oder die Arbeit beharrlich verweigert. Ob die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung erfüllt sind, ist jedoch stets aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.  

    Kündigungsschutz wird gewährt im Fall der missbräuchlichen Kündigung und der Kündigung zur Unzeit. Fälle einer missbräuchlichen Kündigung werden in Art. 336 OR nicht abschließend aufgeführt. Beispiele sind:

    • Kündigung wegen persönlicher Eigenschaften, die der gekündigten Vertragspartei wegen ihrer Persönlichkeit zustehen, es sei denn, diese Eigenschaften stehen in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder beeinträchtigen die Zusammenarbeit wesentlich;
    • Kündigung, weil die andere Vertragspartei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht;
    • Kündigung, weil ein Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertreter ist und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte.

    Die Rechtsfolgen unterscheiden sich je nach Art der Kündigung: Während die missbräuchliche Kündigung nicht unwirksam, sondern lediglich anfechtbar ist und eine Entschädigungspflicht auslöst, hat eine Kündigung zur Unzeit deren Nichtigkeit zur Folge.

    Wird eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung geltend gemacht, muss schriftlich Einspruch eingelegt werden. Dieser kann längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist erhoben werden. Erfolgt keine Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann auf Entschädigung geklagt werden. Die Klage muss innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhoben werden.

    Der GTAI-Bericht Recht kompakt Schweiz bietet einen umfangreichen Überblick über relevante Rechtsthemen im Land.

    Von Karl Martin Fischer, Nadine Bauer | Bonn